20.04.2018

Der Gesetzgeber verlangt sie, die Suchmaschinen belohnen den Einsatz bzw. strafen ein Fehlen ab – die Rede ist von SSL-Zertifikaten. Es gibt sie in unterschiedlichen Varianten bei fast allen Webhostern oder ähnlichen Dienstleistern. Eines haben alle Zertifikate gemeinsam: sie verschlüsseln den Datenaustausch zwischen dem Webseitenbesucher und dem Webserver und sichern somit die Kommunikation vor Angriffen Dritter. Doch was genau ist ein SSL-Zertifikat, wie funktioniert es und sind wir Webseitenbetreiber wirklich verpflichtet ein solches Zertifikat bereitzustellen?

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Was genau ist ein SSL-Zertifikat?

 

SSL (Secure Sockets Layer). Sie erkennen den Einsatz eines SSL-Zertifikats daran, dass der Internetadresse im Browser statt einem http ein https:// vorangestellt wird. Es steht eine Vielzahl verschiedener Zertifikate zur Verfügung, die sich in der Stärke der Verschlüsselung, der Art der Validierung der Zertifikatsart oder hinsichtlich der Akzeptanz durch verschiedene Browser unterscheiden. SSL-Zertifikate werden i.d.R. auf Zeit ausgestellt (z.B. 12, 24, 36 Monate) und müssen danach erneuert werden.

 

Wenn Sie viele Subdomains besitzen, empfiehlt sich der Einsatz eines Wildcard-Zertifikats (*.ihredomain.de).

 

  • force-SSL

 

 

Bin ich verpflichtet ein SSL-Zertifikat einzubinden?

 

Seit dem 01. Januar 2016 heißt es im $13 Abs. 7 TMG, dass Anbieter von Telemedien technische und organisatorische Vorkehrungen sicherstellen müssen um u.a. durch Verschlüsselungsverfahren Störungen durch äußere Angriffe zu unterbinden. Im Klartext: wird auf der Webseite ein Formular angeboten (Login, Online-Shop, Newsletter, Kontaktformular, etc.), so ist SSL-Zertifikat Pflicht.

 

Die DSGVO sieht das im übrigen genauso, denn gemäß Art. 5 DSGVO gilt der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten müssen so verarbeitet werden, dass eine angemessene Sicherheit gewährleistet wird, einschließlich dem Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust.

 

 

Gibt es überhaupt Gründe, die gegen den Einsatz von SSL sprechen?

 

Ja, die gibt es, aber nur wenige. Zum einen verlangsamt der Einsatz eines SSL-Zertifikats den Aufbau der Seite. Das Zertifikat muss beim Laden „ausgetauscht“ bzw. verifiziert werden. Ein sog. „Handshake“ findet statt. Zum Glück bemerken wir diesen Zeitverlust in der heutigen Welt mit schnellen Internetanschlüssen nicht. Und Google bestraft uns nicht für die Ladeverzögerung, sondern belohnt unseren „Sicherheitseifer“ durch bessere Platzierungen.

 

Zum anderen verursacht ein Zertifikat schlicht Kosten. Aber auch dieses Argument kann leicht entkräftet werden. Viele Webhoster bieten günstige oder sogar kostenfreie SSL-Zertifikate an. Mit Let`s Encrypt ist Ende 2015 eine einfache Möglichkeit hinzugekommen, kostenfrei ein Zertifikat einzusetzen. Hinter dem Dienst stehen Unternehmen wie Mozilla, Google oder Cisco. Diese Zertifikate haben eine ursprüngliche Laufdauer von 90 Tagen, werden aber automatisch einen Monat vor Ablauf verlängert. Sie bieten den gleichen Schutz wie kostenpflichtige Zertifikate.

 

 

Fazit

 

Es gibt nur wenige Argumente, die gegen den Einsatz von SSL sprechen. Wenn Sie a) mindestens ein Formular auf Ihrer Webseite haben und b) keine Lust auf Rankingverluste bei Google verspüren (unabhängig davon, ob Sie Formulare verwenden), gibt es ohnehin keine Alternative. Und mit den kostenlosen Let`s Encrypt-Zertifikaten wird auch das Budget belastet. Mit dem Einsatz eines SSL-Zertifikats erhöhen Sie darüber hinaus nicht nur die tatsächliche Sicherheit Ihres Webangebots, Ihre Besucher werden sich sicherer fühlen und bereitwilliger ihre Daten in Ihre Formulare eingeben.

 

Ein SSL-Zertifikat gehört heute einfach zu jeder Webseite. Um sie tatsächlich sicherer zu machen, das Vertrauen der Besucher zu gewinnen und von der Suchmaschine auch noch belohnt zu werden.

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.

Über den Autor

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


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