16.02.2021

Die europäischen Datenschutzbehörden haben 2020 Bußgelder in Höhe von fast 160 Millionen Euro verhängt - ein Anstieg von 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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Die Zahl der Datenpannen soll im Jahr 2020 auf über 26.000 gestiegen sein.  Entsprechend ist auch die Anzahl wie auch Höhe der Bußgelder aufgrund von Datenschutzverstößen um bis zu 60 Prozent gestiegen. Die meisten Sanktionen liegen im drei- bis fünfstelligen Bereich und richten sich meist gegen kleine und mittlere Betriebe.  Auch mehr als zwei Jahre nach in Kraft treten der DSGVO beklagen Unternehmen unklare Regelungen und eine Überregulierung.

 

 

Top 3 Bußgelder in Deutschland 2020

 

Platz 1

Spitzenreiter ist H&M mit über 35 Millionen Euro. Das schwedische Modeunternehmen soll Hunderte Mitarbeiter systematisch ausgeforscht haben. 

 

Platz 2

Im Ranking auf Platz zwei liegt notebooksbilliger.de mit 10,4 Millionen Euro - auch in diesem Fall für eine unzulässige Videoüberwachung von Mitarbeitern.

 

Platz 3

Die AOK in Baden-Württemberg erhielt ein verhältnismäßig niedriges Bußgeld von 1,2 Millionen Euro für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken ohne Einwilligung. 

Eine aktuelle Liste aller Bußgelder finden Sie auf der folgenden Seite

 

Bußgelder DSGVO

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.

Über den Autor

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


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