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Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Mit dem KI-Kennzeichnungsgenerator kannst du deine Bilder ab sofort direkt im Browser kennzeichnen, ohne dafür ein Grafikprogramm zu öffnen.
Mit dem Thema haben wir uns in den vergangenen Monaten ausführlich beschäftigt. Im Juni-Webinar sind wir die Anforderungen gemeinsam durchgegangen, der Leitfaden im Magazin schlüsselt sie Schritt für Schritt auf, und seit Juli liegen die finalen Leitlinien der EU-Kommission vor, die an einigen Stellen deutlich konkreter werden als der Verordnungstext selbst.
Damit ist die rechtliche Seite weitgehend geklärt. Was bislang fehlte, war der praktische Schritt danach.
Denn die Verordnung schreibt zwar vor, dass eine Kennzeichnung klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Inhalts vorliegen muss. Wie sie auszusehen hat, steht dort nicht. Die EU-Kommission hat zwar ein Icon-Set veröffentlicht, das liegt allerdings als Grafikdatei vor. Wer für jedes einzelne Bild ein Bildbearbeitungsprogramm öffnen, das Icon platzieren und wieder exportieren muss, lässt es spätestens beim dritten Bild bleiben.
Deshalb habe ich den KI-Kennzeichnungsgenerator gebaut.
Du ziehst dein Bild in den Browser, wählst die Kennzeichnung aus, schiebst sie an die Stelle, an der sie sitzen soll, und lädst das Ergebnis wieder herunter. Mehr Schritte sind es nicht.
Zur Auswahl stehen die offiziellen Icons der EU-Kommission, also "AI GENERATED" für vollständig generierte Bilder und "AI MODIFIED" für echte Aufnahmen, die mit KI verändert wurden. Wer lieber auf Deutsch beschriftet, kann stattdessen einen eigenen Hinweis eintragen, beispielsweise "KI-generiert" oder "Mit KI bearbeitet". Ob die Kennzeichnung schwarz oder weiß erscheint, entscheidest du selbst, allerdings misst der Generator die Helligkeit an der Stelle, an der sie landet, und weist dich darauf hin, wenn die andere Variante dort besser lesbar wäre. Arbeitest du mit mehreren Bildern, gelten die Einstellungen für den gesamten Stapel, und am Ende bekommst du alles gebündelt als Zip-Datei.
Das Ganze ist kostenlos und funktioniert ohne Anmeldung.
Diesen Punkt stelle ich bewusst heraus, weil er bei einem solchen Angebot die erste Frage sein sollte.
Der Generator lädt nichts hoch. Die gesamte Verarbeitung findet in deinem Browser statt, deine Bilder erreichen zu keinem Zeitpunkt einen Server. Falls du das überprüfen möchtest, kannst du die Seite laden, anschließend die Internetverbindung trennen und ganz normal weiterarbeiten.
Gerade bei Bildmaterial, das noch nicht veröffentlicht ist, entscheidet dieser Punkt darüber, ob du ein Werkzeug überhaupt einsetzen darfst.
Signierte Content Credentials nach dem C2PA-Standard erzeugt er nicht, denn dafür wäre ein Zertifikat nötig, und das kann eine Anwendung, die ausschließlich im Browser läuft, nicht bereitstellen. Die Metadaten, die im Originalbild stecken, bleiben aber erhalten und werden nicht überschrieben.
Außerdem beantwortet er die vorgelagerte Frage nicht, ob dein Bild überhaupt kennzeichnungspflichtig ist. Diese Entscheidung musst du selbst treffen, denn mit einem Icon auf einem Bild, das keines braucht, ist niemandem geholfen. Wenn du dir unsicher bist, führt dich der Prüfassistent zur Kennzeichnungspflicht in vier Fragen zu einer Einschätzung.
Ehrlich gesagt war das Programmieren nicht das Schwierige an der Sache. Deutlich anspruchsvoller ist die Organisation dahinter.
Die Entscheidung über die Kennzeichnung fällt nämlich genau in dem Moment, in dem der Inhalt entsteht, und sie lässt sich an keine zentrale Stelle im Unternehmen abgeben. Deine Compliance-Abteilung sieht einem fertigen Bild nicht an, ob dahinter ein Bildgenerator steckte oder eine Kamera. Das weiß ausschließlich die Person, die es erstellt hat, und deshalb muss diese Person die Prüfung selbst beherrschen. Sie muss außerdem schnell genug gehen, damit sie im Tagesgeschäft tatsächlich stattfindet und nicht als lästiger Zusatzschritt untergeht.
Genau darauf zielt der Kurs KI-Inhalte richtig kennzeichnen in der NOVICADEMY. Er liefert einen Test aus drei Fragen für Bilder, Videos und Audios, dazu die Kriterien für Texte und Beispiele dafür, wie ein Hinweis formuliert sein muss, damit er die Anforderungen erfüllt.
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