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Gilt seit 2. August 2026
Art. 50 der KI-Verordnung ist in Kraft. Wer Texte, Bilder und Videos mit KI erzeugt, muss das kennzeichnen. Wir zeigen deinem Team, wann das gilt und wie eine Kennzeichnung konkret aussieht.
Drei Wege
Zeitunabhängig auf NOVICADEMY.PRO, rund 15 Minuten, mit Wissenscheck und Teilnahmebescheinigung. Auch als SCORM-Paket für dein eigenes LMS.
Der 60-minütige Überblick aus unserem Live-Webinar, jederzeit abrufbar in der Mediathek. Ideal, um das Thema erst einmal einzuordnen.
Virtuell oder vor Ort, zugeschnitten auf die KI-Tools, die bei euch tatsächlich im Einsatz sind.
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Vorschau
Kein Trailer und kein Zusammenschnitt: Du siehst ein vollständiges Kapitel aus dem E-Learning, genau so wie deine Mitarbeitenden es später bearbeiten.
Inhalte
Anbieter oder Betreiber: welche Rolle hast du?Art. 50 verteilt die Pflichten unterschiedlich. Du lernst, wie du deine Rolle sauber bestimmst und was passiert, wenn du beide gleichzeitig einnimmst. Diese Einordnung entscheidet, welche Pflichten überhaupt bei dir landen.
Maschinenlesbare KennzeichnungWas Wasserzeichen, Metadaten und Herkunftsnachweise nach C2PA technisch bedeuten und wie du prüfst, ob deine eingesetzten Tools diese Anforderung überhaupt erfüllen.
Ausnahmen und GrenzfälleDas KI-übersetzte Handbuch, das mit Copilot formulierte Angebot, die automatische Protokollzusammenfassung: typische Fälle aus dem Arbeitsalltag, sauber eingeordnet.
Kennzeichnung bei KI-ChatbotsWann greift die Hinweispflicht, wann entfällt sie, weil der KI-Einsatz offensichtlich ist? Mit fertigen Formulierungen für Website-Chats, Telefonbots und interne Assistenzsysteme.
Deepfakes und synthetische MedienWo die Grenze zwischen normaler Bildbearbeitung und kennzeichnungspflichtigem Deepfake verläuft und welche Sonderregel für künstlerische und satirische Werke gilt.
Umsetzung im ArbeitsalltagEine Systematik für eure Kennzeichnungsregeln, ohne dass jede Person jeden Einzelfall selbst prüfen muss. Inklusive Textbausteinen und Anbindung an eure KI-Richtlinie.
Die Kennzeichnungspflicht ist die erste Regel der KI-Verordnung, die wirklich jeden im Unternehmen betrifft. Nicht die IT, nicht die Rechtsabteilung, sondern jede Person, die einen Text schreibt, ein Bild erzeugt oder einen Chatbot betreut. Genau deshalb funktioniert sie nur, wenn die Leute wissen, wann sie greift und wie eine Kennzeichnung konkret aussieht.
FAQ
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Die KI-Verordnung ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, ihre Vorschriften greifen aber gestaffelt.
Nein, zumindest in der Regel nicht. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI-Unterstützung entsteht, gibt es nicht. Die Pflichten sind an konkrete Situationen geknüpft. Genau diese Abgrenzung ist Kern der Schulung.
Ja. Art. 50 kennt keine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen. Entscheidend ist, ob du KI-Systeme bereitstellst oder KI-generierte Inhalte veröffentlichst.
Nur teilweise. Ein Teil der Pflichten liegt beim Anbieter, ein anderer bei dir als Betreiber. Welche Pflichten bei wem landen, klären wir anhand eurer Einsatzszenarien.
Die Aufzeichnung gibt dir den fachlichen Überblick, protokolliert aber keine Teilnahme. Für einen Nachweis, wer wann geschult wurde, brauchst du das E-Learning oder die Inhouse-Schulung.
Ja. Nach Abschluss des E-Learnings oder der Inhouse-Schulung gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Sie dient zugleich als Nachweis für die KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
Ja, als SCORM-Paket zur Einbindung in dein bestehendes LMS. Sprich uns dazu einfach an.
Die Regeln gelten bereits. Sorge dafür, dass dein Team weiß, wann gekennzeichnet werden muss und wie das konkret aussieht.