Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Aktueller Stand
Auf einen Blick
- Verabschiedung durch den Bundestag wird für den 30.03.2023 erwartet
- Übergangsfrist für Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigten bis zum 17.12.2023
30. März 2023
Zweite und dritte Lesung ist im Bundestag vorgesehen. Beschlussfassung des Bundestages zum Hinweisgeberschutzgesetz wird erwartet.
17. März 2023
Erneute Beratung im Bundestag. Die aktuellste Fassung bedarf nach Auffassung der Regierung keine Zustimmung des Bundesrates mehr. Die zustimmungspflichtigen Teile sollen in einem “Ergänzungsgesetz” verabschiedet werden. Die Frist für das “Inkrafttreten” wurde von drei Monaten auf einen Monat ab Verkündung verkürzt.
16. Februar 2023
EU-Kommission verklagt Deutschland und 7 weitere EU-Staaten (z.B. Spanien, Polen, Italien), da sie es trotz Frist (17.12.2021) noch nicht geschafft haben, die EU-Richtlinie als nationales Gesetz umzusetzen
10. Februar 2023
Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutzgesetz ab
16. Dezember 2022
Der Bundestag verabschiedet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die Zustimmung des Bundesrates soll im Februar 2023 erfolgen
14. Dezember 2022
Das Hinweisgeberschutzgesetz ("Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") passiert den Rechtsausschuss
23. Oktober 2019
EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Bis zum 17.12.2021 muss es als nationales Recht umgesetzt werden
Mit unserem Datenschutz Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen regelmäßig bequem in Ihr Postfach!