Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Aktueller Stand

Auf einen Blick

  • Verabschiedung durch den Bundestag wird für den 30.03.2023 erwartet
  • Übergangsfrist für Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigten bis zum 17.12.2023

30. März 2023

Zweite und dritte Lesung ist im Bundestag vorgesehen. Beschlussfassung des Bundestages zum Hinweisgeberschutzgesetz wird erwartet.

17. März 2023

Erneute Beratung im Bundestag. Die aktuellste Fassung bedarf nach Auffassung der Regierung keine Zustimmung des Bundesrates mehr. Die zustimmungspflichtigen Teile sollen in einem “Ergänzungsgesetz” verabschiedet werden.  Die Frist für das “Inkrafttreten” wurde von drei Monaten auf einen Monat ab Verkündung verkürzt.

Zum aktuellen Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

16. Februar 2023

EU-Kommission verklagt Deutschland und 7 weitere EU-Staaten (z.B. Spanien, Polen, Italien), da sie es trotz Frist (17.12.2021) noch nicht geschafft haben, die EU-Richtlinie als nationales Gesetz umzusetzen

10. Februar 2023

Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutzgesetz ab

16. Dezember 2022

Der Bundestag verabschiedet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Die Zustimmung des Bundesrates soll im Februar 2023 erfolgen

14. Dezember 2022

Das Hinweisgeberschutzgesetz ("Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") passiert den Rechtsausschuss

23. Oktober 2019

EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet. Bis zum 17.12.2021 muss es als nationales Recht umgesetzt werden

Mit unserem Datenschutz Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen regelmäßig bequem in Ihr Postfach!

Jetzt anmelden