Wir unterstützen IT-Unternehmen und Softwarehäuser bei der Implementierung und Umsetzung von Datenschutz.


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Beim Datenschutz in IT-Unternehmen gibt es einige besondere Aspekte, die es zu beachten gilt. Hier sind einige Beispiele:

 

  1. IT-Unternehmen sind häufig im Besitz von sensiblen Kundendaten, die geschützt werden müssen. Daher ist es wichtig, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um Datenverlust oder -diebstahl zu verhindern.
     
  2. Die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und -bestimmungen, wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist für IT-Unternehmen von großer Bedeutung. Diese Gesetze legen fest, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen und welche Rechte Personen in Bezug auf ihre Daten haben.
     
  3. In der IT-Branche gibt es häufig Daten, die für das Unternehmen selbst von großem Wert sind, z.B. geistiges Eigentum oder Betriebsgeheimnisse. Diese Daten müssen ebenfalls geschützt werden, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren.
     
  4. IT-Unternehmen sind häufig mit Daten von Kunden aus verschiedenen Ländern oder Jurisdiktionen konfrontiert. Dies kann zu komplexen datenschutzrechtlichen Anforderungen führen. Es ist wichtig, sich mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen in allen relevanten Ländern vertraut zu machen und sicherzustellen, dass das Unternehmen diese erfüllt.
     
  5. Ein weiterer wichtiger Aspekt beim Datenschutz in IT-Unternehmen ist die Einhaltung von Sicherheitsstandards und -verfahren. Diese Standards können von Branchenverbänden oder Regulierungsbehörden festgelegt werden und dienen dazu, die Sicherheit von Daten und IT-Systemen zu gewährleisten.
     
  6. In IT-Unternehmen kommt es häufig zu Mitarbeiterwechseln oder -abbauten. Es ist wichtig, dass bei solchen Veränderungen auch der Zugang zu sensiblen Daten entsprechend angepasst wird, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang haben.
     
  7. Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für den Datenschutz sind ebenfalls wichtig. Mitarbeiter sollten wissen, wie sie mit sensiblen Daten umgehen sollen und welche Maßnahmen sie ergreifen können, um Datenverlust oder -missbrauch zu verhindern.
     
  8. IT-Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass sie bei der Verarbeitung von Daten die Einwilligung der betroffenen Personen einholen und dass diese Einwilligung freiwillig und informiert erfolgt. Sie müssen auch transparent darüber informieren, wie die Daten verwendet werden und welche Rechte die betroffene Person hat.

„Wir beraten und begleiten Unternehmen im Raum Kelheim, Regensburg, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Eichstätt, Augsburg, München und Nürnberg als zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.“
 

  • Externer Datenschutzbeauftragter & Datenschutzauditor (DSB-/DSA-TÜV)
  • Externer Informationssicherheitsbeauftragter & Informationssicherheitsauditor (ISB-/ISA-TÜV)
  • Referent Datenschutz bei der TÜV Süd Akademie

 

Daniel Steffen, Geschäftsführer novinet

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