Besserer Hinweisgeberschutz durch ...

Fristen für Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Während Unternehmen die Verantwortung tragen, gemeldete Verstöße zu untersuchen, ist es ebenso ihre Pflicht, sich an die vorgegebenen gesetzlichen Fristen zu halten. Diese Fristen dienen als Richtlinien, die einen geordneten und effizienten Prozess sicherstellen und dafür Tragen sollen, dass Unternehmen zeitnah und angemessen auf gemeldete Verstöße reagieren. Eine Missachtung dieser Fristen kann ernsthafte Folgen haben kann, einschließlich potenzieller Bußgelder.

1. Hinweis geht ein

2. Eingangsbestätigung
Versand der Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber
 

Frist: 7 Tage

3. Bearbeitung des Hinweises

Prüfung sachlicher Bereich
Prüfung Stichhaltigkeit
Einforderung zusätzlicher Informationen
Abstimmung mit zuständigen Personen
Erarbeitung von Maßnahmen

4. Rückmeldung
Rückmeldung an den Hinweisgeber über:

Geplante oder ergriffene Maßnahmen
Gründe für die Maßnahmen

 

Frist: 90 Tage ab Eingangsbestätigung

5. Aufbewahrung
Aufbewahrung der Dokumentation 


Frist: 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens

Bußgelder bis zu 500.000 Euro

Die Missachtung der Fristen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Bußgeldern zwischen 10.000 Euro bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Diese erhebliche Summe verdeutlicht die Ernsthaftigkeit, mit der die Einhaltung der Fristen betrachtet wird. In unserem detaillierten Artikel Bußgelder wegen Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz kannst du tiefer in diese Thematik einsteigen und erfahren, wann welche Bußgelder fällig werden.

 

Bußgelder wegen Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz


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