Auf einen Blick
Grundsätzlich ist E-Mail-Werbung nur möglich, wenn der Empfänger (Verbraucher wie Unternehmer) eine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Eine Einwilligung muss dabei stets freiwillig und informiert erfolgen und muss jederzeit (für die Zukunft) widerrufen werden können. Einzig im Fall von Bestandskunden ist E-Mail-Werbung ohne vorherige explizite Einwilligung unter Einhaltung enger Voraussetzungen möglich.