Das neue Hinweisgeberschutzgesetz enthält eine Reihe von Neuerungen, die den Schutz von Whistleblowern in Deutschland erheblich verbessern sollen. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:
Anonymität
Whistleblower haben nun das Recht, ihre Identität gegenüber den Behörden und ihrem Arbeitgeber geheim zu halten. Dadurch sollen sie besser vor Repressalien geschützt werden.
Internes und externes Meldesystem
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, ein internes Meldesystem für Hinweisgeber einzurichten. Falls das interne Meldesystem nicht ausreicht, können Whistleblower auf ein externes Meldesystem zurückgreifen, das von einer unabhängigen Stelle betrieben wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Hinweise auf Missstände tatsächlich untersucht und angemessen behandelt werden.
Schutz vor Benachteiligung
Das Gesetz verbietet ausdrücklich die Benachteiligung von Hinweisgebern im Arbeitsverhältnis. Dazu gehören Kündigungen, Beförderungsverweigerungen oder andere negative Maßnahmen, die aufgrund des Whistleblowings ergriffen werden. Arbeitgeber, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.
Beweislastumkehr
In Streitigkeiten zwischen Hinweisgebern und Arbeitgebern gilt nun eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass eine Maßnahme gegen den Whistleblower nicht auf dessen Hinweisgebung zurückzuführen ist.
Öffentliche Aufmerksamkeit
Das Gesetz erlaubt es Whistleblowern, ihre Informationen auch an die Öffentlichkeit oder die Medien weiterzugeben, wenn eine Gefahr für das öffentliche Interesse besteht und die zuständigen Stellen nicht angemessen reagieren.