Frequently Asked Questions

Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die den Schutz von Personen, die Missstände in Organisationen aufdecken (sogenannte Whistleblower), verbessert. Es verpflichtet Unternehmen, interne Mechanismen zur Meldung von Missständen einzurichten, um eine sichere und anonyme Kommunikation zu ermöglichen. Betroffen sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern.

Das Gesetz ist notwendig, weil es in der Vergangenheit oft vorgekommen ist, dass Mitarbeiter interne Missstände zwar bemerkt, aber aus Angst vor Repressalien nicht gemeldet haben. Durch den rechtlichen Schutz von Whistleblowern können solche Missstände effektiver aufgedeckt und behoben werden.

Gemeldet werden können verschiedene Arten von Missständen, die das Unternehmen, die Mitarbeiter oder die Allgemeinheit betreffen. Dazu zählen unter anderem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Umweltvergehen, öffentliche Gesundheitsrisiken, Verbraucherschutzrisiken und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen.

Wenn ein Hinweis eingeht, muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung senden. Anschließend hat das Unternehmen drei Monate Zeit, den Sachverhalt zu prüfen und, falls notwendig, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Missstandes einzuleiten.

 

Weitere Informationen:

Unternehmen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, sichere interne Meldekanäle zu schaffen. Diese können verschiedene Formen annehmen, etwa Online-Formulare, dedizierte E-Mail-Adressen oder spezialisierte Softwarelösungen wie unser digitales Hinweisgebersystem NOVIBLOWER.PRO. Die Einrichtung solcher Kanäle soll sicherstellen, dass Mitarbeiter Missstände melden können, ohne ihre Anonymität aufgeben zu müssen.

 

Darüber hinaus erfordert das Gesetz, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter in Bezug auf diese Meldekanäle und das korrekte Verfahren zur Meldung von Missständen schulen. Die Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, wie sie Zugang zu den Meldekanälen erhalten, wie sie einen Hinweis abgeben können und welche Rechte und Schutzmaßnahmen sie als Hinweisgeber haben. Auch die Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung der eingehenden Hinweise betraut sind, müssen geschult werden. Sie müssen insbesondere darüber informiert werden, wie sie mit den Hinweisen umgehen, wie sie Untersuchungen durchführen und wie sie die Anonymität der Hinweisgeber und den Datenschutz sicherstellen können.

 

Durch diese Schulungen sollen mögliche Unsicherheiten beseitigt und ein vertrauensvoller Umgang mit dem Whistleblowing-System gewährleistet werden. Die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen ist auch wichtig, um mögliche rechtliche Risiken für das Unternehmen zu minimieren.

 

Weitere Informationen:

Bei der Einrichtung von Meldekanälen ist ein sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten unerlässlich. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass die Daten der Hinweisgeber und der betroffenen Personen angemessen geschützt werden. Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten nur in dem Maße erhoben werden dürfen, wie sie zur Untersuchung des gemeldeten Missstandes notwendig sind (Datenminimierung). Zudem müssen strenge Zugangskontrollen eingeführt werden, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugang zu den Meldungen und den darin enthaltenen personenbezogenen Daten haben. Darüber hinaus müssen Unternehmen klare Richtlinien für Aufbewahrungs- und Löschfristen festlegen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig aufbewahrt werden. Und dann braucht es noch entsprechende Datenschutzinformationen, die Dokumentation des Verfahrens im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, bei Bedarf eine Datenschutzfolgenabschätzung und viele weitere Dokumente. 

 

Wir bieten folgende Muster kostenlos zum Download an:

Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes. Bei Missachtung des Vertraulichkeitsgebots drohen Bußgelder bis zu 10.000 EUR. Wenn Unternehmen keine oder verspätete Meldestellen einrichten, können sie mit Bußgeldern bis zu 20.000 EUR bestraft werden. Bei Versuchen, die Meldung von Missständen zu verhindern oder Repressalien gegen Hinweisgeber auszuüben, können sogar Bußgelder bis zu 50.000 EUR drohen.

 

Weitere Informationen:

NOVIBLOWER.PRO ist eine spezialisierte Softwarelösung, die Unternehmen bei der Einrichtung sicherer interner Meldekanäle unterstützt. Sie bietet eine zentrale, transparente und datenschutzkonforme Plattform für das Management von Whistleblowing-Fällen. Durch die intuitive Benutzeroberfläche können Hinweise einfach aufgenommen, verwaltet und bearbeitet werden.

 

Ein besonderes Merkmal von NOVIBLOWER.PRO ist die Einhaltung des Datenschutzes. Es verwendet modernste Verschlüsselungstechnologien, um sicherzustellen, dass Hinweise vertraulich und anonym bleiben. Mitarbeiter können sich darauf verlassen, dass ihre Identität geschützt ist und ihre Hinweise angemessen behandelt werden.

 

Die Software bietet zudem die Möglichkeit, individuelle Workflows und Prozesse für den Umgang mit Hinweisen zu gestalten, was eine große Flexibilität für Unternehmen verschiedener Größen und Branchen ermöglicht. Sie ist außerdem in der Lage, detaillierte Berichte zu erstellen, die bei internen Untersuchungen und behördlichen Prüfungen helfen können.

 

Um den Unternehmen einen Einblick in die Funktionalitäten von NOVIBLOWER.PRO zu geben, kann unsere Software 14 Tage kostenlos ohne Risiken getestet werden. Der kostenlose Testzeitraum endet automatisch, es ist keine Kündigung notwendig. 

 

Weitere Informationen:


Inhalt wird geladen ...