Besserer Hinweisgeberschutz durch ...

Bußgelder bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz

Bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz drohen erhebliche Bußgelder. Die Höhe dieser Bußgelder variiert, und einige davon können durchaus empfindlich sein. Ursachen für Bußgelder sind beispielsweise die Missachtung von gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für die Bearbeitung von Hinweisen oder die Verletzung der Vertraulichkeit von Hinweisgebern. In diesem Artikel wollen wir ein Bewusstsein für die potenziellen finanziellen Folgen schaffen, die Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz haben können. Im Folgenden findest du eine umfassende Auflistung der verschiedenen Verstöße und der damit verbundenen Bußgelder, die von den zuständigen Behörden verhängt werden können.

Bußgelder in Höhe bis zu 10.000 Euro

Bußgelder in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro können gegen Verantwortliche verhängt werden, wenn das Vertraulichkeitsgebot fahrlässig missachtet wird.

Bußgelder in Höhe bis zu 20.000 Euro

Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro können gegen Verantwortliche verhängt werden, wenn Unternehmen Ihrer Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht oder nicht fristgerecht nachkommen. Als Stichtag für die Einführung einer internen Meldestelle gilt der Dezember 2023, wobei nur Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder aus bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungsbereich) verpflichtet sind eine Meldestelle einzuführen.

Bußgelder in Höhe bis zu 50(0).000 Euro

Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro können gegen Verantwortliche verhängt werden, wenn Meldungen oder die weitere Kommunikation mit Hinweisgebern verhindert werden, wenn Repressalien ergriffen werden oder wenn vorsätzlich oder leichtfertig das Vertraulichkeitsgebot missachtet wird. Dieses Bußgeld kann in bestimmten Fällen sogar bis zu 500.000 Euro betragen (§30 Abs. 2 S. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).


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