Deutsche Aufsichtsbehörden haben verschiedene Möglichkeiten, um Datenschutzverstöße zu ahnden. Zunächst können sie Betroffene bei der Durchsetzung ihrer datenschutzrechtlichen Rechte unterstützen, zum Beispiel indem sie Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen oder die Löschung von Daten verlangen.
Die Aufsichtsbehörden können auch direkt gegen Unternehmen oder öffentliche Stellen vorgehen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Sie können zum Beispiel Bußgelder verhängen, Verfahren zur Untersagung von Datenverarbeitungen einleiten oder Ordnungswidrigkeiten feststellen.
Die Aufsichtsbehörden können auch auf andere Weise gegen Datenschutzverstöße vorgehen, zum Beispiel indem sie Aufklärungskampagnen starten oder Informationsveranstaltungen durchführen. Sie können auch technische oder organisatorische Maßnahmen anordnen, die dazu beitragen, Datenschutzverstöße zu verhindern oder zu beheben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufsichtsbehörden in ihren Maßnahmen immer das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten müssen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die sie ergreifen, in einem angemessenen Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes und der Bedeutung der verletzten Rechte stehen müssen.