Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein wichtiger Aspekt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist ein Verfahren, das dazu dient, die Auswirkungen bestimmter Datenverarbeitungsprozesse auf den Schutz personenbezogener Daten zu bewerten. Eine DSFA ist insbesondere dann durchzuführen, wenn eine Art der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände und ihrer Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes ist die Notwendigkeit einer DSFA ein umstrittenes Thema. Einige Experten argumentieren, dass die Einrichtung und der Betrieb eines Hinweisgebersystems eine DSFA erfordern könnten, da diese Systeme in der Regel sensible Daten verarbeiten und ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen können. Andererseits ergibt sich die Verarbeitung aus dem Gesetz und wird nicht auf den sogenannten "Black- und Whitelisten" der Aufsichtsbehörden geführt, was die Frage aufwirft, ob eine DSFA tatsächlich notwendig ist.
Trotz dieser Unsicherheit kann es aus Sicht des risikobasierten Ansatzes der DSGVO ratsam sein, eine DSFA durchzuführen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu erarbeiten. Als Unterstützung bieten wir ein Muster für eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung an, um Unternehmen dabei zu helfen, die potenziellen Auswirkungen ihrer Hinweisgebersysteme auf den Datenschutz effektiv zu bewerten.