Zu viele Datenschutzinformationen? Mehr Übersicht mit unserer "Akkordeon-Lösung"

29.04.2019

Kann man Datenschutzinformationen für verschiedene Zielgruppen (Kunden, Bewerber, Beschäftigte, Webseitenbesucher) in einem Dokument zusammenfassen, ohne dass dabei Transparenz und Verständlichkeit verloren gehen? Wir nutzen dafür die "Akkordeon-Lösung" inklusive eines praktischen Generators.

NOVIDATA Updates

Newsletter Datenschutz & IT-Sicherheit

Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz & IT-Sicherheit regelmäßig bequem in dein Postfach!

Jetzt anmelden

Spätestens mit Einführung der DSGVO findet man sie praktisch überall: Datenschutzinformationen. Ob Interessierte, Kunden, Bewerber, Beschäftigte oder Webseiten-Besucher: jeder Betroffene soll stets wissen, wie mit seinen personenbezogenen Daten umgegangen wird. Dabei fällt auf, dass unglaublich viele Punkte jeder Datenschutzinformation gleich bleiben, z.B.
 

  • Verantwortliche Stelle
  • Angaben zum Datenschutzbeauftragten
  • Rechte des Betroffenen

 

 

Alles in einen Topf?

 

Der erste Gedanke, der sowohl uns als auch unseren Kunden kam, war eine gesammelte Datenschutzinformation für alle "Zielgruppen" zu erstellen. Doch damit stießen wir schnell auf das Problem der Transparenz und Verständlichkeit. Wer sich mit den Inhalten von Datenschutzinformationen auseinandersetzt, stellt sehr schnell fest, dass bereits die "Basisvariante" unglaublich viel Text enthält. Wenn wir diesem Dokument noch Informationen für Bewerber, Beschäftigte, zur Webseite oder Social-Meda-Portalen hinzufügen, wird es gänzlich unübersichtlich. Der Betroffene ist schlichtweg nicht mehr in der Lage, diese Informationen "einfach und in verständlicher Form" aufzunehmen und zu verstehen.

 

 

Akkordeons: Übersicht und Detailtiefe in einem

 

Häufig haben wir beim Thema Datenschutzhinweise von dem sog. "layered approach", zu Deutsch "mehrschichtiger Ansatz" gelesen. Dabei werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst an erster Stelle veröffentlicht - "auf einen Blick". Diesen Ansatz haben wir verfolgt und die Idee in ein praktisches Akkordeon gegossen. So kann sich jeder Betroffene einen schnellen Überblick über die für ihn relevanten Verarbeitungen beschaffen. Zusätzlich ist es möglich, über Sprungmarken (sog. Anker) direkt zu einem bestimmten Thema zu gelangen. Ein Beispiel hierfür ist die typische Kurzinformation bei der Anmeldung zu einem Newsletter mit dem Link zu weiteren Datenschutzinformationen oder bei der Bewerbung über ein Bewerbungsformular auf der Webseite (Beispiel-Link). Das vollständige Ergebnis finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

 

 

Akkordeongenerator

 

Wenn auch Sie Ihre Datenschutzhinweise mittels eines Akkordeons gestalten möchten, können Sie hierfür gerne unseren Generator nutzen. Sie befüllen den Generator mit Ihren Inhalten und erhalten am Ende eine fertige HTML-Datei. Im Übrigen, und jetzt wird es ein wenig technisch, kommen die Funktionalität des Akkordeons ohne zusätzliche Bibliotheken wie jQuery aus und ist somit in jede Webseite direkt integrierbar.


Datenschutz & IT-Sicherheit

Externer Datenschutzbeauftragter & Externer Informationssicherheitsbeauftragter

Schulungen & Workshops

Professionelle Inhouse und Online-Schulungen zu  
Datenschutz, IT-Sicherheit & Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle & Digitales 
Hinweisgebersystem NOVIBLOWER.PRO

Newsletter

Stets auf dem aktuellsten Stand mit 
unserem regelmäßigen Newsletter

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


Weitere Artikel

11.09.2024

Datenschutz und IT-Sicherheit stellen hohe Anforderungen an Software. Oftmals werden diese Themen jedoch nur stiefmütterlich behandelt – sei es aus Unwissenheit, Zeitmangel oder fehlender Expertise. Ein gezieltes Audit kann dabei helfen, Schwachstellen zu identifizieren und gezielt zu beheben. In unserem Artikel erfährst du, wie ein Audit deine Webapplikation sicherer macht und welche Fragen dabei entscheidend sind. Plus: Lade dir unsere kostenlose Checkliste herunter und starte sofort!

Mehr erfahren ...
13.08.2024

Du hast sicher schon davon gehört, aber weißt du, warum das Double-Opt-In-Verfahren so wichtig ist? Wir zeigen dir, wann du es verwenden solltest, wie du deine Bestätigungs-E-Mails rechtlich einwandfrei gestaltest und warum eine einfache E-Mail-Bestätigung nicht ausreicht, wenn es um Telefon-, SMS- oder WhatsApp-Werbung geht.

Mehr erfahren ...
01.08.2024

Seit vielen Jahren stehe ich regelmäßig vor meinen Kunden, um ihnen die wichtigen Themen Datenschutz und IT-Sicherheit näherzubringen. Meistens findet das im Rahmen eines Weiterbildungstages statt. Da reiht sich der Datenschutz oft am Ende des Tages an die Vorträge über Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement. Und wenn ich dann vor meinen Zuhörern stehe, sehe ich häufig müde Augen und Gesichter, die bereits seit Stunden auf ihren Stühlen festgewachsen sind. Sie blicken mich an, als wollten sie sagen: “Bitte mach's kurz.”

Mehr erfahren ...
16.07.2024

Seit Jahren stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre IT-Systeme zu schützen und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Problem: Wird privates Surfen erlaubt oder geduldet, könnte das Unternehmen unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Der Worst Case: das Unternehmen darf, beispielsweise im Vertretungsfall, ohne ausdrückliche Einwilligung des Beschäftigten nicht mehr auf den Computer oder das E-Mail-Postfach zugreifen. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde NRW (LDI NRW) im neuesten Jahresbericht Stellung bezogen und weicht von der bisherigen Linie der Aufsichtsbehörden ab. Ist das das Ende des Fernmeldegeheimnisses im Kontext der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz?

Mehr erfahren ...

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Unverbindliches Angebot anfordern
Inhalt wird geladen ...