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Um den großen Chancen aber auch Risiken durch den Einsatz von KI Rechnung zu tragen, legte die europäische KI-Verordnung (auch AI Act genannt) umfassende Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest.
Die Ursprünge der KI-VO reichen dabei bis ins Jahr 2018 zurück, als die EU eine umfassende KI-Strategie auf den Weg brachte. Ein zentrales Ergebnis dieser Strategie ist die heutige KI-Verordnung, die als erstes umfassendes Gesetz weltweit klare Vorgaben für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI schafft.
Der erste Entwurf der KI-Verordnung wurde bereits 2021 von der EU-Kommission vorgelegt. Doch es dauerte weitere drei Jahre, bis die Verordnung finalisiert wurde. Erst im Juli 2024 wurde sie offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat schließlich am 1. August 2024 in Kraft.
Ein entscheidendes Merkmal dieser Verordnung: Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – das heißt, Unternehmen in Deutschland, Frankreich oder Spanien müssen sich gleichermaßen an die neuen Regeln halten. Die Umsetzung in nationales Recht ist nicht notwendig.
Die Ziele der Verordnung sind in Artikel 1 festgelegt:
Zusammengefasst ist das Ziel der KI-VO, klare Regeln zu schaffen, die Innovation fördern, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll entwickelt und betrieben werden.
Trotz ihrer 113 Artikel und fast 200 Erwägungsgründe hat die KI-Verordnung nicht alle rechtlichen Fragen rund um KI abschließend klärt. Andere Gesetze, die ebenfalls KI-relevant sind, bleiben weiterhin gültig. Ein Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die nach wie vor für den Schutz personenbezogener Daten im KI-Kontext maßgeblich ist. Unternehmen müssen also immer verschiedene rechtliche Anforderungen im Blick behalten.
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