Anwendungsbereich der KI-Verordnung – Wer ist betroffen?

Sobald ein Unternehmen KI-Technologie nutzt, sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung zu beachten. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Verordnung nicht greift – selbst, wenn ein KI-System im Einsatz ist. Dazu gehören:

  • KI-Systeme für militärische oder Verteidigungszwecke
  • KI-Systeme, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung genutzt werden
  • KI-Systeme, die rein privat verwendet werden (z. B. eine selbstgebaute KI für den persönlichen Gebrauch)

Erleichterungen für KMU und Start-ups

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und sieht spezifische Erleichterungen für diese vor. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen zu fördern und ihnen die Einhaltung der Verordnung zu erleichtern:

  • Vorrangiger Zugang zu KI-Reallaboren (Sandboxes):
    KMU, einschließlich Start-ups, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Union haben, sollen vorrangigen Zugang zu KI-Reallaboren gewähren, sofern sie die Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien erfüllen. Dieser vorrangige Zugang schließt nicht aus, dass auch andere KMU Zugang erhalten können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Spezielle Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen:
    Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, spezifische Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Anwendung der Verordnung durchzuführen, die auf die Bedürfnisse von KMU und Start-ups zugeschnitten sind. Diese Maßnahmen sollen das Verständnis und die Umsetzung der Verordnung erleichtern.  
  • Einrichtung spezieller Kommunikationskanäle:
    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bestehende Kommunikationskanäle zu nutzen und gegebenenfalls neue Kanäle für die Kommunikation mit KMU und Start-ups einzurichten. Ziel ist es, Ratschläge zu erteilen und Fragen zur Durchführung der Verordnung zu beantworten, einschließlich der Beteiligung an KI-Reallaboren.
  • Förderung der Beteiligung an der Normungsentwicklung:
    Die Mitgliedstaaten der EU sollen die Beteiligung von KMU und anderen relevanten Interessenträgern an der Entwicklung von Normen fördern. Dies ermöglicht es KMU und Start-ups, aktiv an der Gestaltung von Standards mitzuwirken, die für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind.  
  • Reduzierte Gebühren für die Konformitätsbewertung:
    Bei der Festsetzung der Gebühren für die Konformitätsbewertung sollen die besonderen Interessen und Bedürfnisse von KMU berücksichtigt werden. Die Gebühren sollen proportional zur Größe des Unternehmens, der Marktgröße und anderen relevanten Indikatoren gesenkt werden, um finanzielle Belastungen für kleinere Unternehmen zu minimieren.  
  • Unterstützung durch das Büro für Künstliche Intelligenz:
    Das Büro für Künstliche Intelligenz ergreift Maßnahmen zur Unterstützung von KMU und Start-ups, darunter:
    • Bereitstellung standardisierter Muster für die unter die Verordnung fallenden Bereiche.
    • Entwicklung und Pflege einer zentralen Informationsplattform mit leicht zugänglichen Informationen zur Verordnung.
    • Durchführung geeigneter Informationskampagnen zur Sensibilisierung für die aus der Verordnung erwachsenden Pflichten.
    • Bewertung und Förderung bewährter Verfahren im Bereich der mit KI-Systemen verbundenen Vergabeverfahren.

Welche Akteure sind betroffen?

Die KI-Verordnung betrifft nicht nur die Entwickler von KI, sondern verschiedene Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu gehören:

  • Anbieter – Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen.
  • Betreiber – Unternehmen, die KI-Systeme in ihren Prozessen einsetzen.
  • Einführer – Firmen, die KI-Technologien aus dem Ausland in die EU importieren.

Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten. Unternehmen müssen also genau prüfen, in welcher Funktion sie KI nutzen, um die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen.

NOVIDATA Updates

Newsletter Datenschutz, IT-Sicherheit & KI

Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit & KI regelmäßig bequem in dein Postfach!

Jetzt anmelden

Wo gilt die KI-Verordnung?

Der räumliche Anwendungsbereich der Verordnung ist weit gefasst. Sie gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für:

  • KI-Systeme, die in der EU auf den Markt gebracht werden
  • KI-Systeme, die in der EU genutzt werden
  • KI-generierte Ergebnisse, die in der EU verwendet werden

Das bedeutet: Auch Unternehmen außerhalb der EU können von der Verordnung betroffen sein, wenn ihre KI-Systeme oder deren Ergebnisse in Europa zum Einsatz kommen.

Weitere Themen zu KI, KI-VO und und KI-Kompetenz

Inhalt wird geladen ...