Unsere Leistungen
Sobald ein Unternehmen KI-Technologie nutzt, sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung zu beachten. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Verordnung nicht greift – selbst, wenn ein KI-System im Einsatz ist. Dazu gehören:
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und sieht spezifische Erleichterungen für diese vor. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen zu fördern und ihnen die Einhaltung der Verordnung zu erleichtern:
Die KI-Verordnung betrifft nicht nur die Entwickler von KI, sondern verschiedene Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dazu gehören:
Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten und Verantwortlichkeiten. Unternehmen müssen also genau prüfen, in welcher Funktion sie KI nutzen, um die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen.
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Der räumliche Anwendungsbereich der Verordnung ist weit gefasst. Sie gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern auch für:
Das bedeutet: Auch Unternehmen außerhalb der EU können von der Verordnung betroffen sein, wenn ihre KI-Systeme oder deren Ergebnisse in Europa zum Einsatz kommen.
Inhaltsangabe