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Besserer Datenschutz durch ...
Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, welche Maßnahmen Unternehmen treffen müssen, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Dazu gehören sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen (TOMs), die je nach Art, Umfang, Kontext und Zweck der Verarbeitung angemessen sein müssen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen sollten.
Checkliste
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Unsere Checkliste Technische und organisatorische Maßnahmen hilft dir dabei, deine TOMs zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Von der Verschlüsselung von Daten bis hin zu Schulungen für Mitarbeiter und Zugriffsbeschränkungen auf bestimmte Daten und Systeme – unsere Checkliste deckt alles ab.
Technische Maßnahmen im Datenschutz beziehen sich auf die Anwendung von technischen Vorkehrungen, um die Sicherheit von Daten zu gewährleisten.
Beispiele für technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen im Datenschutz beziehen sich auf die Einführung von Verfahren und Richtlinien, um die Sicherheit von Daten sicherzustellen.
Beispiele für organisatorische Maßnahmen
Es ist wichtig, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen im Datenschutz einzusetzen, um ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten.
Der Stand der Technik bezieht sich auf den aktuellen Entwicklungsstand von Technologien und Verfahren in einem bestimmten Bereich. Er gibt Auskunft darüber, was im Bereich der Technik derzeit möglich ist und welche Lösungen und Methoden verfügbar sind.
Der Stand der Technik kann sich ständig ändern, da sich die Technologie weiterentwickelt und neue Lösungen und Verfahren entwickelt werden. Es ist wichtig, den Stand der Technik im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass man auf dem neuesten Stand ist und die bestmöglichen Lösungen für bestimmte Anwendungen verwendet.
Im Datenschutz könnte der Stand der Technik beispielsweise die aktuell verfügbaren Verschlüsselungsverfahren und Sicherheitssoftware umfassen. Es ist wichtig, den Stand der Technik im Bereich Datenschutz im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass man die besten Maßnahmen zum Schutz von Daten verwendet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist das nationale Cyber-Sicherheitszentrum Deutschlands und hat die Aufgabe, die Informationssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das BSI gibt in Bezug auf den Stand der Technik Empfehlungen und Richtlinien heraus, die dazu beitragen sollen, dass Unternehmen und Organisationen den aktuellen Stand der Technik im Bereich der Informationssicherheit berücksichtigen.
Das BSI veröffentlicht beispielsweise Sicherheits- und Schutzprofile, die Empfehlungen für die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen enthalten. Diese Profile können beispielsweise für die Absicherung von Netzwerken oder die Verarbeitung von sensiblen Daten verwendet werden. Das BSI gibt auch IT-Grundschutzkataloge heraus, die Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.
Das BSI ist also eine wichtige Institution, wenn es darum geht, den Stand der Technik im Bereich der Informationssicherheit zu berücksichtigen und Unternehmen dabei zu unterstützen, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Daten und Systemen zu treffen.
Die Häufigkeit, mit der technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) im Datenschutz überprüft werden sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher individuell festgelegt werden. Es ist jedoch wichtig, dass TOMs regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen und wirksam sind.
Faktoren, die die Häufigkeit der Überprüfung von TOMs beeinflussen können
Es ist wichtig, dass TOMs regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie noch angemessen und wirksam sind. Die Häufigkeit der Überprüfung hängt von den individuellen Gegebenheiten ab und sollte daher entsprechend angepasst werden. Als Faustformel empfiehlt sich eine Überprüfung im jährlichen Rhythmus.
Die Verletzung von Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) im Datenschutz kann zu Bußgeldern führen. Die Höhe der Bußgelder hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Verletzung, dem Verantwortungsbereich des Unternehmens und dem Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Bußgelder, die bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verhängt werden können, geregelt. Danach können Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Es ist daher wichtig, dass Unternehmen TOMs im Datenschutz beachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Daten treffen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, einschließlich der Verletzung von TOMs, können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen von betroffenen Personen führen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beschädigen.
Sind Sie sicher, dass Sie alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) im Datenschutz eingehalten haben? Mit unserer Checkliste für TOMs können Sie sicher sein, dass Sie keine wichtigen Sicherheitsmaßnahmen vergessen haben.
Unsere Checkliste enthält alle wichtigen Punkte, die im Rahmen des Datenschutzes beachtet werden müssen, und hilft Ihnen dabei, Ihre TOMs zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Von der Verschlüsselung von Daten bis hin zu Schulungen für Mitarbeiter und Zugriffsbeschränkungen auf bestimmte Daten und Systeme – unsere Checkliste deckt alles ab.
Vermeiden Sie Bußgelder und Schadensersatzansprüche durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften und sichern Sie Ihre TOMs mit unserer Checkliste ab. Holen Sie sich jetzt Ihre Checkliste und seien Sie auf der sicheren Seite!
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