Weitere Leistungen & Informationen
Datenschutz: Unsere Leistungen
IT-Sicherheit: Unsere Leistungen
KI & KI-VO: Unsere Leistungen
Akademie: Unsere Leistungen
Seit dem 02.08.2025 ist die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act) in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: potentiell hohe Sanktionen und Geldbußen bei Verstößen.
Die KI-VO ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Während die ersten Pflichten bereits im Februar 2025 griffen (z. B. das Verbot bestimmter Praktiken und die Definition von Rollen), wird es seit August 2025 für alle Organisationen ernst: Kapitel XII regelt nun detailliert die Sanktionen.
In diesem Beitrag erfährst du:
Seit Februar 2025 ist die KI-VO in ihren ersten Kernpunkten anwendbar. Diese frühen Pflichten bilden die Grundlage für den verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Verbotene KI-Praktiken
Unternehmen und Behörden dürfen bestimmte Anwendungen nicht einsetzen oder entwickeln. Dazu gehören u. a.:
Mehr zu verbotenen KI-Praktiken
Rollen und Verantwortlichkeiten
Die KI-VO unterscheidet zwischen verschiedenen Rollen – und jede Rolle bringt eigene Pflichten mit sich:
Mehr zu den Rollen in der KI-VO
KI-Kompetenz
Bereits seit Februar gilt zudem: Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, schulen. Beschäftigte benötigen ein Grundverständnis zu Funktionsweise, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Mehr zur KI-Kompetenz im Unternehmen
Seit dem 02. August 2025 greifen weitere Teile der Verordnung. Sie betreffen vor allem Governance und Sanktionsregelungen.
Governance-Pflichten
Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen oder entwickeln, müssen seit August 2025 ein strukturiertes Risikomanagementsystem einführen. Dazu gehört:
GPAI – kurz angerissen
Auch wenn die meisten Unternehmen keine eigenen General Purpose AI (GPAI) wie ChatGPT oder Gemini entwickeln, so gilt: Anbieter solcher Modelle unterliegen ab August 2025 erweiterten Dokumentations- und Risikopflichten.Für Nutzer bedeutet das: Wer GPAI-Systeme einsetzt, sollte darauf achten, dass der Anbieter die KI-VO erfüllt und entsprechende Nachweise liefern kann.
Der für die Praxis wichtigste Teil der KI-VO tritt nun in Kraft: die Sanktionsmechanismen. Sie sind in Kapitel XII geregelt und gelten – mit Ausnahme der besonderen Geldbußen für GPAI-Anbieter (Art. 101) – seit dem 02.08.2025.
Schwerwiegende Verstöße: bis zu 35 Mio. € oder 7 % Umsatz
Für besonders gravierende Verstöße, insbesondere gegen das Verbot der in Art. 5 KI-VO geregelten Praktiken, gilt:
Hier geht es vor allem um verbotene KI-Praktiken wie Sozial-Scoring oder unzulässige biometrische Überwachung.
Verstöße gegen Pflichten im Hochrisiko-Bereich: bis zu 15 Mio. € oder 3 % Umsatz
Falsche oder irreführende Angaben: bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % Umsatz
Werden gegenüber den zuständigen Behörden falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitgestellt, können Geldbußen bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 % des weltweiten Umsatzes verhängt werden.
Logik der Bußgelder
Die Obergrenzen werden nach dem Muster der DSGVO berechnet:
KI-VO-Bußgelder + DSGVO-Bußgelder können kumulativ drohen!
Die Bußgeldregelungen der DSGVO bleiben bestehen und können zusätzlich angewandt werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.
Die Sanktionen zeigen klar:
Unternehmen sollten deshalb jetzt:
NOVIDATA Updates
Newsletter Datenschutz, IT-Sicherheit & KI
Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit & KI regelmäßig bequem in dein Postfach!
Die nächste Stufe der KI-VO tritt am 02.08.2026 in Kraft. Dann werden u. a. folgende Regelungen verbindlich:
Damit bleibt ein Jahr Zeit, um Prozesse und Nachweise so aufzubauen, dass Unternehmen rechtzeitig compliant sind.
Seit dem 02.08.2025 ist die KI-VO nicht mehr nur Theorie – die Sanktionen sind Realität.
Damit steht fest: KI-Compliance ist Chefsache. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert nicht nur Imageverluste, sondern existenzbedrohende Strafen.
Inhalt