Ein wesentlicher Punkt ist, dass die KI-Verordnung nicht die zivilrechtliche Haftung zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbrauchern regelt. Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche oder Streitigkeiten über durch KI verursachte Schäden nach den bestehenden nationalen und europäischen Haftungsregelungen behandelt werden müssen. Die Verordnung selbst konzentriert sich auf regulatorische Sanktionen für Verstöße gegen ihre Vorgaben. Ein Beispiel: Ein Unternehmen setzt eine KI-gestützte Software zur automatisierten Kreditvergabe ein. Diese Software bewertet die Bonität von Antragstellern und entscheidet darüber, ob ein Kredit bewilligt oder abgelehnt wird. Nun nimmt ein Kunde einen Kredit bei der Bank auf, und das KI-System berechnet fälschlicherweise eine viel zu hohe Zinsrate. Der Kunde bemerkt den Fehler erst nach mehreren Monaten, wodurch ihm ein finanzieller Schaden entsteht.
In diesem Fall regelt die KI-Verordnung nicht, wer für diesen Schaden haftet oder ob der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat. Stattdessen müsste diese Frage nach den bestehenden nationalen und europäischen Haftungsregeln geklärt werden, zum Beispiel nach dem Vertragsrecht oder der Produkthaftung.
Die KI-Verordnung greift jedoch ein, wenn sich herausstellt, dass die Bank das KI-System nicht nach den vorgeschriebenen Sicherheits- und Transparenzanforderungen betrieben hat. Falls die Bank beispielsweise versäumt hat, das System regelmäßig zu überprüfen oder keine menschliche Kontrollinstanz vorgesehen war, könnte die zuständige Aufsichtsbehörde eine Geldbuße verhängen. In diesem Fall geht es nicht um den individuellen Schaden des Kunden, sondern um die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Nutzung von KI.
Kurz gesagt: Die KI-Verordnung bestraft Unternehmen für Regelverstöße, sie regelt aber nicht direkt, wer in einem konkreten Schadensfall haftet.