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Besserer Datenschutz
Datenschutzpannen, auch Datenschutzverletzungen oder Datenschutzvorfälle genannt, sind in unserer zunehmend digitalisierten Welt ein allgegenwärtiges Thema und stellen Unternehmen sowie Organisationen vor große Herausforderungen. Sie sind vielfältig und oft komplex und erfordern ein schnelles und effektives Krisenmanagement sowie eine transparente Kommunikation gegenüber den betroffenen Personen sowie den Aufsichtsbehörden. Es ist wichtig zu verstehen, was Datenschutzpannen sind und wie man darauf reagiert. Wir gehen im folgenden Artikel auf verschiedene Arten von Datenschutzverletzungen ein und erarbeiten konkrete Schritte, die Unternehmen und Organisationen ergreifen sollten, um effektiv auf solche Vorfälle zu reagieren.
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Datenschutzpannen sind Vorfälle, bei denen personenbezogene Daten unbefugt veröffentlicht, gestohlen oder anderweitig missbraucht werden. Sie können große Auswirkungen auf die Betroffenen haben, insbesondere dann, wenn es sich um sensible Daten handelt, wie zum Beispiel finanzielle Informationen oder medizinische Aufzeichnungen. Dabei unterscheiden wir verschiedene Arten von Datenschutzvorfällen.
Beispiele für Datenschutzpannen
Es ist entscheidend, bei einer Datenschutzpanne richtig zu handeln. Zuerst sollte umgehend die zuständige Stelle im Unternehmen, typischerweise die Unternehmensleitung sowie der Datenschutzbeauftragte, informiert werden. Diese schnelle Meldung ermöglicht es dem Unternehmen, umgehend zu reagieren und potenzielle Schäden zu minimieren. Es ist wichtig, dabei alle relevanten Informationen bereitzustellen, ohne jedoch in Panik zu verfallen. Mitarbeiter sollten keine eigenständigen Untersuchungen anstellen oder Informationen an Außenstehende weitergeben, da dies die Situation verschlimmern könnte. Stattdessen sollten sie die Anweisungen des Datenschutzbeauftragten befolgen und unterstützend bei der Aufklärung des Vorfalls mitwirken.
Bei der Beurteilung einer Datenschutzverletzung spielt der Faktor Zeit eine große Rolle. Zum einen kann beispielsweise ein Cyberangriff durch schnelles Handeln gestoppt werden, zum anderen nennt die Datenschutz-Grundverordnung eine Frist von 72 Stunden (unabhängig von Sonn- und Feiertag), binnen welcher eine Datenschutzerletzung bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss. Die Information der Unternehmensleitung sowie des Datenschutzbeauftragten muss daher unmittelbar erfolgen, selbst wenn noch keine detailierten Informationen über die Datenschutzverletzung vorliegen.
1. BeobachtungEin Datenschutzvorfall wird beobachtet oder vermutet.
2. InformationInformation der Unternehmensleitung und des Datenschutzbeauftragten.
Frist: Unmittelbar
3. BeurteilungDer Datenschutzbeauftragte prüft gemeinsam mit der Unternehmensleitung, ob eine Meldung an die Datenaufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen notwendig ist.
4. MeldungMeldung einer Datenschutzverletzung bei der Aufsichtsbehörde sowie ggf. bei Betroffenen durch die Unternehmensleitung.
Frist: 72 Stunden ab Kenntnisnahme der Datenschutzverletzung
Im Fall einer Datenschutzverletzung sind mehrere wesentliche Fragen zu klären, um die Situation effektiv zu bewältigen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten:
Sobald diese Fragen geklärt sind, wird das Datenschutz-Team tätig und klärt gemeinsam mit der Unternehmensleitung (sowie ggf. weiteren Personen) folgende Punkte:
Rechenschafts- und Dokumenationspflicht beachten
Eine Datenschutzverletzung sollte immer dokumentiert werden (selbst wenn keine Meldung an die Aufsichtsbehörde notwendig ist), damit das Verfahren der Rechenschafts- und Dokumentationspflicht gemäß DSGVO entspricht. Unser Fragebogen kann eine solche Dokumentation unterstützen.
Im Fall einer Datenschutzverletzung stehen Unternehmen vor einer Reihe von Risiken. Rechtliche Konsequenzen können schwerwiegend sein, da Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oft mit hohen Bußgeldern (bis zu 20 Mio. EUR) und Strafen einhergehen, die auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Finanzielle Verluste entstehen nicht nur durch diese Bußgelder, sondern auch durch die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, Entschädigungszahlungen an Betroffene und notwendige Investitionen in verbesserte Sicherheitsmaßnahmen.
Ein weiteres großes Risiko stellt der Reputationsschaden dar. Eine Datenschutzverletzung kann das Vertrauen von Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit stark beeinträchtigen, was langfristige Auswirkungen auf das Geschäft haben kann und oft zu einem Verlust von Kundenvertrauen führt. Dies kann wiederum zu Umsatzeinbußen führen, da Kunden möglicherweise zu Konkurrenten wechseln.
Betriebsunterbrechungen sind eine weitere direkte Folge von Datenschutzverletzungen, da Systeme möglicherweise vorübergehend heruntergefahren werden müssen, was zu Produktivitätsverlusten führt.
Für die betroffenen Personen besteht das Risiko von Identitätsdiebstahl, Betrug oder anderen Arten von Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Zudem kann es zu einem Verlust von Geschäftsgeheimnissen oder geistigem Eigentum kommen. Langfristige Überwachung und Nachsorge sind oft erforderlich, um sicherzustellen, dass betroffene Personen geschützt sind und keine weiteren Datenlecks auftreten.
All diese Risiken erfordern eine sorgfältige Planung und ein effektives Risikomanagement, um sowohl die Auswirkungen auf das Unternehmen als auch die potenziellen Schäden für die betroffenen Personen zu minimieren.
Bleiben wir ehrlich - ausschließen kann man eine Datenschutzverletzung nicht. Dafür ist unsere heutige Welt zu vernetzt, zu digital, zu offen für Angriffe von Außen oder Unachtsamkeiten im Inneren. Es gibt jedoch einige Schritte, die man unternehmen kann, um die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Datenschutzverletzung zu senken bzw. Auswirkungen einer Datenschutzpanne zu minimieren:
Die Rolle von Auftragsverarbeitern ist entscheidend, da sie oft im Namen von Unternehmen handeln und deren personenbezogene Daten verarbeiten. Tritt eine Datenschutzverletzung auf, sind auch die Daten des auftraggebenden Unternehmens betroffen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man als verantwortliche Stelle korrekt vorgeht.
Nach Artikel 28 DSGVO trägt das auftraggebende Unternehmen die Verantwortung für die Meldung einer Datenschutzverletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine bestehende Meldung durch den Auftragsverarbeiter entbindet das Unternehmen nicht von dieser Pflicht. Es wird erwartet, dass der Auftragsverarbeiter das Unternehmen unverzüglich über die Datenschutzverletzung informiert, sodass das der Auftraggeber wiederum die erforderlichen Schritte einleiten kann.
Grundsätzlich sollte der Dialog mit dem Auftragsverarbeiter dabei schriftlich geführt werden, um der eigenen Dokumentations- und Rechenschaftspflicht nachzukommen. Sofern der Dienstleister keine genauen Informationen liefert, sollte nachgefragt werden, um welche Art des Vorfalls es sich handelt, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte, welche Daten betroffen sind, wie groß das Ausmaß der betroffenen Daten ist, ob Daten abgeflossen oder unwiderruflich zerstört wurden und welche Sicherheitsmaßnahmen künftig getroffen werden.
Bei der Meldung einer Datenschutzverletzung ist zu beachten, dass der Auftragsverarbeiter möglicherweise nicht sofort alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen kann. Dennoch ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme der Verletzung eine Erstmeldung vorzunehmen. Wenn eine Datenschutzverletzung festgestellt wird, muss der Auftragsverarbeiter nicht nur seine Kunden informieren, sondern auch unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung zu beheben. Die verantwortliche Stelle sollte in jedem gut gestalteten Auftragsverarbeitungsvertrag festlegen, dass der Auftragsverarbeiter alle relevanten Informationen über die Verletzung liefert, einschließlich der betroffenen Daten und der ergriffenen Gegenmaßnahmen.
Mit der Meldung bei der Aufsichtsbehörde ist es jedoch nicht getan. Der Sachverhalt muss nachverfolgt, neue Erkenntnisse ggf. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Darüber hinaus sollte überprüft, sobald alle Informationen vom Dienstleister vorliegen, ob eine weitere Zusammenarbeit möglich ist. Unabhängig von den Maßnahmen, die der Dienstleister für die Behebung und künftige Vermeidung einer Datenschutzverletzung ergriffen hat empfiehlt es sich beispielsweise, Sicherungskopien von Daten, die beim Auftragsverarbeiter liegen, regelmäßig verschlüsselt an einem weiteren Serverstandort oder im Haus des Auftraggebers zu speichern. So kann zumindest ein Totalausfall durch eine Verschlüsselung von Festplatten beim Auftragsverarbeiter verhindert werden.
Die Meldung übernimmt in der Regel die Geschäftsführung oder eine andere beauftragte Person innerhalb des Unternehmens. Es ist eher unüblich, dass der Datenschutzbeauftragte selbst eine Meldung durchführt, da er zwar auf die Einhaltung des Datenschutzes hinwirken soll, ansonsten jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnisse innerhalb des Unternehmens besitzt.
Eine Meldung über eine Datenschutzverletzung erfolgt stets an die Aufsichtsbehörde, welche für das jeweilige Unternehmen zuständig ist. In Deutschland ist das die jeweils für das Bundesland des Unternehmens zuständige Behörde. Auf der folgenden Seite findest du alle Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland.
Grundsätzlich sollte man sich mit dem Gedanken anfreunden, dass stets eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde erfolgen sollte. Davon kann nur abgewichen werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Datenschutzverletzung zu keinem Risiko für Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt.
Unsere Fragebogen bei Datenschutzpannen hilft dir dabei, alle relevanten Fragen zu einer Datenschutzverletzung zu beantworten.
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