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Besserer Hinweisgeberschutz durch ...
Wann & WoJederzeit online
Dauer45 Minuten
ErgebnisTeilnahmezertifikat
Mit unserer Onlineschulung Hinweisgeberschutzgesetz schulen und sensibilisieren wir Ihre Beschäftigten in 45 Minuten im Umgang mit eingegangenen Hinweisen. Mit der erfolgreichen Teilnahme an unserer Schulung erhalten alle Mitarbeiter einen Nachweis in Form eines Zertifikats. So unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung der Rechenschaftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden gem. § 15 Absatz 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
1. Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
2. Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und deren Auswirkungen auf Sie und Ihr Unternehmen
3. Verfahren zur Meldung von Hinweisen und Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
4. Die Bedeutung von Hinweisen und die Rolle der Beschäftigten als Hinweisgeber
5. Vertraulichkeit, Anonymität und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Schulungscode eingeben
An Schulung teilnehmen
Fragen beantworten
Zertifikat erhalten
Vorteile von Onlineschulungen auf einen Blick
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Für die Teilnahme an der Onlineschulung Datenschutz für Mitarbeiter werden nur ein internetfähiges Gerät mit Browser benötigt. Die Schulung funktioniert mit einem Desktop-Computer, Laptop, Tablet und Smartphone. Für die Durchführung der Onlineschulung werden Kopfhörer empfohlen.
Unsere Onlineschulungen sind in mehrere Kapitel unterteilt. Nach jedem Kapitel kann die Schulung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt werden.
Sie erhalten von uns einen Schulungscode. Mit diesem Schulungscode können Sie bzw. Ihr Mitarbeiter die Onlineschulung starten. Weitere personenbezogene Daten werden erst nach Abschluss der Schulung für die Ausstellung des Teilnahmezertifikats benötigt.
Unsere Onlineschulungen können ohne Angabe personenbezogener Daten durchgeführt werden. Eine Angabe persönlicher Daten ist nur für die Ausstellung des Teilnahmezertifikats nach Abschluss der Schulung notwendig.
Die Teilnahme an unseren Onlineschulung inklusive dem ausgestellten Teilnahmezertifikat werden als Nachweis anerkannt.
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