Weitere Leistungen & Informationen
Datenschutz: Unsere Leistungen
IT-Sicherheit: Unsere Leistungen
KI & KI-VO: Unsere Leistungen
Akademie: Unsere Leistungen
Viele Unternehmen stehen beim Thema Datenschutz vor einer Wand voller Aufgaben. Informations- und Rechenschaftspflichten, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen oder Auftragsverarbeitungsverträge sind nur ein Auszug aus der langen Anforderungsliste der DSGVO. Wo also anfangen? Was als erstes angehen? Da Datenschutz bekanntlich kein Zustand, sondern ein Prozess ist, haben wir eine kleine Roadmap entwickelt, die wir Ihnen gerne mit auf den Weg geben. Wenn Sie gerade erst am Anfang stehen und sprichwörtlich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen können, kann diese Roadmap Sie dabei unterstützen, Ihre Aufgaben zu priorisieren, zu gliedern und somit einen Fahrplan zu entwerfen. Dabei müssen Sie sich nicht zwanghaft an den Ablauf halten. Es hilft bereits, Themen zu gruppieren und sie geordnet abzuarbeiten.
Buchempfehlung (Werbung)
DSGVO, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Aktuelle Gesetze
Jetzt bei Amazon kaufen
Alle Unternehmen, Vereine, Behörden oder öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn
Weitere Informationen
Grundsätzlich müssen alle Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Denken Sie daher an die folgenden Zielgruppen:
Es muss eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit allen externen Dienstleistern, welche personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, abgeschlossen werden. Davon ausgenommen sind freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater.
Im Bezug auf Beschäftigte und den Schutz personenbezogener Daten gibt es vieles zu beachten:
Beschäftigte jetzt einfach online schulen
Die DSGVO sieht im Zuge der Rechenschaftspflicht die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung gewisser Dokumente vor. Dazu gehören u.a.:
IT-Systeme sind so zu gestalten, dass personenbezogene Daten stets sicher vor Verlust, ungewollter Veränderung oder Veröffentlichung sind. Dabei ist u.a. zu achten auf:
Grundsätzlich gilt, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten können. Dieses Ziel kann mittels unterschiedlicher Maßnahmen unterstützt werden, beispielsweise:
Die DSGVO sieht diverse Rechte für Betroffene vor. Dazu gehören u.a. das Recht auf Löschung, Recht auf Auskunft, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder auch das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde. Gehen Sie mit Anfragen von Betroffenen sorgsam um. Grundsätzlich gilt:
Von einer Datenschutzpanne oder Datenschutzverletzung sprechen wir, wenn ein Unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten konnte oder erhalten hat. Datenschutzpannen müssen binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wenn Rechte oder Freiheiten der betroffenen Personen in Gefahr sind.
Weitere Informationen zu Datenschutzpannen
NOVIDATA Updates
Newsletter Datenschutz, IT-Sicherheit & KI
Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit & KI regelmäßig bequem in dein Postfach!