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Externer Datenschutzbeauftragter
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
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Zahlreiche Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen sind nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Aufgabe kann sowohl von einem internen als auch externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden.Der Datenschutzbeauftragte wirkt im Unternehmen auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hin und kontrolliert den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen. Er ist außerdem Ansprechpartner für Behörden und für Betroffene.Der Datenschutzbeauftragte handelt unabhängig, weisungsfrei, handlungsfrei und berichtet der Unternehmensführung bzw. dem Vereinsvorstand.
„Wir beraten und begleiten Unternehmen im Raum Kelheim, Regensburg, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Eichstätt, Augsburg, München und Nürnberg als zertifizierte Datenschutzbeauftragte im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.“
Alle Unternehmen, Vereine, Behörden oder öffentliche Stellen sind dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn
Kernaufgabe oder Kerntätigkeit sind dabei sowohl die prägende Aufgabe eines Unternehmens als auch alle Vorgänge, die zur Erfüllung dieser Hauptaufgabe beitragen und fester Bestandteilt des Betriebsablaufs sind.
Generell ist zu berücksichtigen, dass die Verantwortung für den Datenschutz stets in der Hand der Unternehmensführung bleibt und nicht auf den Datenschutzbeauftragten übertragen werden kann. Dennoch senkt der Verantwortliche durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sein Risiko, indem er sich im Umgang und in ihrem Bemühen um die Einhaltung der DSGVO unterstützen lässt und die Kommunikation mit den Behörden und Betroffenen in Expertenhände legt.
Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass ein Datenschutzbeauftragter (sowohl intern als auch extern) folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
Häufig arbeiten externe Datenschützer in den Berufsfeldern Jura, Wirtschaft und Informatik. Das ist auch sinnvoll, da diese Professionen die Hauptthemenfelder der DSGVO umfassen. Darüber hinaus ist es wichtig darauf zu achten, dass die Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten an einem namenhaften Institut, zum Beispiel der Akademie des TÜV Süds oder der IHK, abgelegt wurde. Zusätzlich muss eine dauerhafte Fortbildung in den Bereichen des Datenschutzes, der IT sowie der Datensicherheit nachgewiesen werden können.
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet den Datenschutzbeauftragten folgende Aufgaben und Pflichten zu erfüllen:
Der externe Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen dabei, sich über Datenströme innerhalb seines Unternehmens, aber auch bei der Weitergabe an Dritte, klar zu werden und diese in einem sogenannten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten. Diese Verzeichnisse werden vom Landesamt für Datenschutzaufsicht im Fall einer Überprüfung verlangt.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, beispielsweise bei
Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Datenschutzbehörden sowohl im Alltagsgeschehen als auch im Fall einer Kontrolle und sind Ansprechpartner bei Betroffenenanfragen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hin. Er beurteilt Prozesse auf ihre Datenschutzkonformität, unterrichtet die Geschäftsführung und steht allgemein bei Fragen zum Thema Datenschutz zur Seite.
Der Datenschutzbeauftragte hat dabei keinerlei Entscheidungsbefugnis – alle Entscheidungen rund um Datenschutz liegen beim Unternehmen (der Unternehmensleitung).
Kurzum: wir begleiten unsere Mandanten und sorgen dafür, dass die notwendigen Prozesse und Unterlagen geschaffen / implementiert werden.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeiten empfehlen wir einen internen Datenschutzkoordinator zu installieren. Dieser ist unser Haupt-Ansprechpartner. Von Vorteil ist hier ein gewisses IT-Verständnis, da viele Themen das Gebiet der IT-Sicherheit tangieren.
Da Datenschutz ein dauerhafter Prozess und kein kurzes Projekt, vereinbaren wir mit unseren Mandanten regelmäßige Jour-Fix-Termine. In den allermeisten Fällen finden diese digital (telefonisch/Videokonferenz) statt. In diesen Jour-Fix-Terminen werden aktuelle Themen besprochen und Aufgaben für uns sowie unsere Mandanten festgelegt. Alle Jour-Fix-Termine werden von uns protokolliert. wir aktuelle Themen besprechen und neue Aufgaben für euch sowie mich definieren. Jeder Termin wird dabei von mir protokolliert. Solltet ihr Vorlagen benötigen, so bekommt ihr die i.d.R. von mir und ihr müsst sie nur noch an euch anpassen.
Zwischen den Jour-Fix-Terminen sind wir für unsere Mandanten selbstverständlich telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Zu Beginn der Zusammenarbeit ist eine Bestandsaufnahme unumgänglich. Diese besteht aus drei Teilen:
Datenschutz ein dauerhafter Prozess. Wir haben Mandanten, die begleiten wir seit Jahren und es gibt monatlich was zu tun. Wir haben aber auch Mandanten, bei denen haben wir so nach zwei Jahren alles Notwendige geschaffen und wir reduzieren den Aufwand und entsprechend die monatlichen Kosten. Ein Projektende gibt es jedoch als solches nicht - dafür sorgen allein Gesetzesänderungen, neue Anforderungen und neue Ideen unserer Mandanten.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen frei wählen, ob die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch einen internen Mitarbeiter oder einen externen Datenschutzbeauftragten übernommen wird.
Aus Zeit-, Ressourcen- und Kostengründen kann es sinnvoller sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen. Darüber hinaus kommen viele externe Datenschutzbeauftragte aus den Berufsfeldern Jura, Wirtschaft sowie Informatik und bringen so zu ihrer Qualifikation als Datenschutzbeauftragte zusätzliches Fachwissen mit.