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DSGVO-konforme Löschfristen und Aufbewahrungsfristen
Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert und verarbeitet werden, wie sie für den jeweils definierten Zweck benötigt werden. Wenn der Zweck nicht (mehr) besteht, müssen sie gelöscht werden, sofern dieser Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Eine unbegrenzte Aufbewahrung ist nicht zulässig.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO gehört auch die Löschung/Vernichtung nicht mehr benötigter Informationen. Diese haben, wie das Erheben, Speichern oder Verändern auf sichere Art und Weise zu erfolgen.
Nach Ablauf der Löschfrist bis zur Durchführung der Löschung sollten nicht mehr als 6, maximal jedoch 12 Monate vergehen (Beispiele: Wirtschaftsprüfer sind am Jahresanfang da; in der Aktenvernichtung ist gerade in den ersten Monaten eines neuen Jahres viel zu tun – externe Kunden haben Vorrang). Spätestens am Ende eines jeden Jahres wird eine „Dateninventur“ durchgeführt und zur Löschung anstehende Daten gelöscht/vernichtet.
Im folgenden Artikel beschäftigen wir uns mit dem Thema DSGVO-konforme Löschfristen und Aufbewahrungsfristen, worauf bei der Löschung geachtet werden muss und welche Fristen für unterschiedliche Datenarten gelten.
Mit unserer Datenschutz Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen erstellen Sie ein umfassendes Löschkonzept.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beispiele nur einen kleinen Ausschnitt der DSGVO-konformen Löschfristen und Aufbewahrungsfristen darstellen und dass es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt.
Um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet werden, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
Es ist wichtig, dass personenbezogene Daten datenschutzkonform gelöscht bzw. vernichtet werden, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen und sicherzustellen, dass diese nicht missbräuchlich verwendet werden. Eine datenschutzkonforme Löschung bzw. Vernichtung ist daher ein wichtiger Bestandteil eines datenschutzkonformen Umgangs mit personenbezogenen Daten und sollte entsprechend sorgfältig geplant und durchgeführt werden.
Ein paar Beispiele aus der Praxis
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen für die Daten von ausgeschiedenen Arbeitnehmern, die sich je nach Art der Daten und der jeweiligen Rechtsgrundlage unterscheiden. Hier sind die wichtigsten Fristen, die zu beachten sind:
1. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Buchhaltungsunterlagen
Diese Daten fallen unter steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 257 HGB und § 147 AO.
2. Lohnsteuerunterlagen
Nach § 41 EStG (Einkommensteuergesetz) müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerunterlagen von Arbeitnehmern aufbewahren.
3. Sozialversicherungsunterlagen
Unterlagen, die die Sozialversicherung betreffen, unterliegen spezifischen Aufbewahrungsfristen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
4. Bewerbungsunterlagen von abgelehnten Bewerbern
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollten abgelehnte Bewerbungsunterlagen nur so lange aufbewahrt werden, wie eine Klage nach dem AGG möglich ist.
5. Daten für die betriebliche Altersvorsorge
Daten zur betrieblichen Altersversorgung müssen aufbewahrt werden, solange der Versorgungsanspruch besteht, da diese auch nach dem Ausscheiden noch relevant sein können.
6. Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse
Für persönliche Dokumente des Arbeitsverhältnisses gibt es keine explizit festgelegte Frist. Eine Löschung sollte jedoch spätestens nach Ablauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen (z.B. nach dem Arbeitsrecht) erfolgen.
7. Unfallmeldungen nach dem Arbeitsunfall
Unfallmeldungen müssen in der Regel länger aufbewahrt werden, um Ansprüche der Berufsgenossenschaft oder des Arbeitnehmers geltend machen zu können.
8. Sonstige Personalakten
Sonstige personenbezogene Daten sollten nach dem Grundsatz der Datenminimierung und Zweckbindung gelöscht werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.
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Löschen nach DS-GVO in der Praxis: Löschkonzepte erstellen, Betroffenenanfragen bearbeiten, Löschfristen festlegen
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Wird die Vernichtung bzw. Löschung von Daten durch einen Dienstleister erledigt, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Auch wenn der Dienstleister den Auftrag zur Vernichtung bzw. Löschung der Daten übernimmt, verbleibt die Verantwortung für den Schutz der betroffenen personenbezogenen Daten weiterhin im Verantwortungsbereich des eigenen Unternehmens. Es wird daher empfohlen, mit dem Dienstleister einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen und die Einhaltung der technisch-organisatorischen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
Wenn ein externer Dienstleister mit der Löschung oder Vernichtung von personenbezogenen Daten beauftragt wird, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:
Es ist wichtig, dass bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters für die Löschung oder Vernichtung von personenbezogenen Daten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Daten datenschutzkonform behandelt werden und nicht missbräuchlich verwendet werden.
DSGVO-konforme Löschfristen und Aufbewahrungsfristen herunterladen
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene (d.h. Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten (auch "Recht auf Vergessenwerden" genannt). Dieses Recht kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu diesen Voraussetzungen gehören beispielsweise:
Es gibt jedoch auch Ausnahmen vom Recht auf Löschung. Beispielsweise müssen personenbezogene Daten möglicherweise weiterhin verarbeitet werden, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. In solchen Fällen kommt das Recht auf Löschung nicht zum Tragen.
Es ist wichtig, dass Betroffene ihre Rechte kennen und auch geltend machen können, um sicherzustellen, dass ihre personenbezogenen Daten angemessen verarbeitet werden. Betroffene können beispielsweise bei der für die Verarbeitung ihrer Daten verantwortlichen Stelle (z.B. einem Unternehmen oder einer Behörde) eine Löschung ihrer Daten verlangen. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen die Hilfe eines Datenschutzbeauftragten oder einer anderen qualifizierten Person in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Löschung korrekt geltend gemacht wird.
Eine Protokollierung einer datenschutzkonformen Löschung ist wichtig, um nachzuweisen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den geltenden Datenschutzvorschriften entspricht. Eine Protokollierung hilft zudem dabei, eventuelle Fehler bei der Löschung zu erkennen und zu korrigieren.
Eine Protokollierung kann beispielsweise enthalten:
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Protokollierung der Löschung gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen muss. Dies bedeutet, dass die Protokollierung auf eine datenschutzkonforme Weise erstellt und aufbewahrt werden muss und dass nur diejenigen Personen Zugang zu der Protokollierung haben dürfen, die diese zu ihren jeweiligen Aufgaben benötigen.
Ein Datenschutz-Löschkonzept ist ein Dokument, das beschreibt, wie ein Unternehmen oder eine Organisation die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf das Löschen von personenbezogenen Daten erfüllt. Ein Datenschutz-Löschkonzept enthält in der Regel Informationen darüber, wann und auf welche Weise personenbezogene Daten gelöscht werden, wie das Löschen von Daten überwacht wird und wie sichergestellt wird, dass Daten, die aufgrund von gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen aufbewahrt werden müssen, sicher aufbewahrt werden. Das Löschkonzept sollte auch festlegen, wie das Unternehmen oder die Organisation auf Anfragen von Personen reagiert, die ihre Rechte auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geltend machen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Datenschutz-Löschkonzept nicht nur für Unternehmen und Organisationen innerhalb der EU gilt, sondern auch für Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ein DSGVO-Löschkonzept haben, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
Ein Datenschutz-Löschkonzept bietet viele Vorteile, sowohl für das Unternehmen oder die Organisation als auch für die betroffenen Personen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile eines Datenschutz-Löschkonzepts:
Um ein Datenschutz-Löschkonzept zu erstellen, gibt es einige Schritte, die man beachten sollte:
Es ist wichtig, dass das Datenschutz-Löschkonzept regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass es immer den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Löschkonzept erfolgt.
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