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Besserer Datenschutz durch ...
Neben der DSGVO ist 2018 auch das Gesetz zum Kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft getreten. Grundsätzlich weisen beide Gesetze viele Gemeinsamkeiten auf. In ein paar Punkten unterscheiden sie sich jedoch voneinander. Wir gehen auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein.
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Unterschiede DSGVO und KDG
Hole dir jetzt die Vergleichstabelle zwischen DSGVO und kirchlichem Datenschutz als praktischen Download! Diese Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten kompakt zusammen – von den rechtlichen Grundlagen bis zu spezifischen Anforderungen. So hast du alle relevanten Informationen auf einen Blick griffbereit.
Der Anwendungsbereich des kirchlichen Datenschutzgesetzes ist grundsätzlich auf kirchliche Tätigkeiten beschränkt, bezieht aber auch privatrechtliche Tätigkeiten wie beispielsweise den Deutschen Caritasverband mit ein.
Die Ähnlichkeiten beider Gesetze zeigen sich bereits in der Inhaltsübersicht. Viele Kapitel, wie beispielsweise “Allgemeine Bestimmungen”, “Grundsätze” oder “Rechte der betroffenen Personen” sind im KGD beinahe 1:1 aus der DSGVO übernommen. Nach dem neuen KDG müssen alle kirchlichen Stellen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Zusätzlich wurden der Datenschutz durch technische und organisatorische Maßnahmen wie auch die Betroffenenrechte in das KDG übernommen.
Der größte Unterschied liegt in der Höhe der möglichen Bußgelder. Während die DSGVO als Höchstgrenze eine Summe von 20 Mio. Euro (bzw. 4% des Jahresumsatzes) festgelegt hat, so beschränkt sich die maximale Geldbuße gemäß KDG auf 500.000 Euro. Kirchliche Stellen sind dabei von Geldbußen ausgenommen. Zusätzlich sind unter anderem folgende Unterschiede (nicht abschließend) zu erwähnen:
Nachfolgend findest du eine Liste der Artikel der DSGVO mit den jeweils entsprechenden Paragraphen aus dem KDG. Zu beachten ist, wie bereits eingangs erwähnt, dass es inhaltliche Unterschiede in den jeweiligen Gesetzestexten gibt.
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