Anpassungen von Datenschutzerklärungen bei Einsatz von Google-Diensten

05.01.2019

Im Zuge der Einführung der Datenschutzgrundverordnung hat Google nun angekündigt, die Verantwortlichkeit für die Nutzung der Google Dienste in Europa sowie der Schweiz von den USA nach Irland zu verlagern. 

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Für den „Otto-Normal-Surfer“ hat dies so gut wie keine praktischen Auswirkungen.

 

Sofern Sie jedoch einen Google-Dienst wie Google Analytics, Google Maps, Google Fonts oder Youtube in Ihrer Webseite eingebunden haben, empfehlen wir die Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung. Die neue Adresse von Google lautet:

 

Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland


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Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


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10.01.2025

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Im Datenschutz ist es ganz ähnlich. Wiederkehrende Aufgaben wie die Aktualisierung von Verzeichnissen oder Mitarbeiterschulungen gehören genauso dazu wie unerwartete Themen, die plötzlich hohe Priorität haben. Gerade deshalb ist eine klare Struktur so wichtig.

Um dir den Einstieg ins Datenschutz-Jahr 2025 zu erleichtern, habe ich eine kostenlose Checkliste erstellt. Sie enthält die wichtigsten To-dos für Datenschutzbeauftragte – von regelmäßigen Überprüfungen bis hin zu wiederkehrenden Terminen. Du kannst sie an deine Bedürfnisse anpassen und als Grundlage für deinen persönlichen Jahresplan nutzen.

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Es war der Tag vor Heiligabend, und in der Weihnachtswerkstatt herrschte hektische Betriebsamkeit. Die Wichtel liefen umher, verpackten Geschenke und lasen die letzten Wunschzettel der Kinder. Aber in diesem Jahr war etwas anders. Der Weihnachtsmann war besorgt, denn es gab ein großes Problem: Ein berüchtigter Hacker namens Grinchware hatte es auf die Daten der Kinder abgesehen, die die Wichtel für die Geschenkeverteilung sammelten.

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08.12.2024

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Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert die Arbeitswelt – von automatisierten Prozessen bis hin zu personalisierten Kundeninteraktionen. Doch mit den Chancen wachsen auch die Risiken. Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (KI-VO) klare Regeln geschaffen, um den verantwortungsvollen Einsatz von KI zu gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet das: Eine KI-Richtlinie ist unverzichtbar. Sie sorgt dafür, dass der Einsatz von KI-Tools rechtssicher, datenschutzkonform und ethisch vertretbar ist. Von der Definition der Einsatzbereiche über die Sicherstellung von Datenschutz bis hin zur regelmäßigen Überprüfung – eine gut durchdachte Richtlinie minimiert Risiken und maximiert die Chancen der Technologie.

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