Mit unserem Datenschutz Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen regelmäßig bequem in Ihr Postfach!
Der Server ist tot, der Computer plötzlich verschlüsselt oder ein wichtiger Dokumentenordner aus Versehen gelöscht worden. All das ist (leider) Alltag für die IT eines Untenehmens. Aber was tun "wenns brennt"?
Dieser Frage ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgegangen und hat eine einfache und hervorragende Lösung vorgestellt: die IT-Notfallkarte.
In diese Karte wird einzig die IT-Notfallrufnummer eingetragen. Diese Telefonnummer ist im Ernstfall die Kontaktstelle für die Belegschaft.
Gleichzeitig bietet die Karte einen Leitfaden für die wichtigsten Angaben:
- Wer meldet?
- Welches IT-System ist betroffen?
- Wie haben Sie mit dem IT-System gearbeitet?
- Was haben Sie beobachtet?
- Wann ist das Ereignis eingetreten?
- Wo befindet sich das betroffene IT-System? (Gebäude, Raum, Arbeitsplatz)
Die ausgefüllte Notfallkarte sollte an allen zentralen Stellen ausgehängt werden, an denen Personen mit (insbesondere kritischen) IT-Systemen arbeiten.
Praktischerweise bietet das BSI das Muster der IT-Notfallkarte sowie weitere Anwendungsempfehlungen zum Download an.

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.
Hinweis
Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.
Weitere Artikel im Datenschutz-Blog
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen?
Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.