IT-Notfall? BSI stellt Notfallkarte für kleine und mittlere Unternehmen vor

28.09.2019

Das BSI hat speziell für kleine und mittlere Unternehmen eine IT-Notfallkarte veröffentlicht. Diese soll, ähnlich wie bei "Verhaltensregeln im Brandfall", Handlungsempfehlungen bei einem IT-Notfall (z.B. Cyberangriff, Serverausfall) geben.

NOVIDATA Updates

Newsletter Datenschutz, IT-Sicherheit & KI

Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit & KI regelmäßig bequem in dein Postfach!

Jetzt anmelden

Der Server ist tot, der Computer plötzlich verschlüsselt oder ein wichtiger Dokumentenordner aus Versehen gelöscht worden. All das ist (leider) Alltag für die IT eines Untenehmens. Aber was tun "wenns brennt"?

Dieser Frage ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgegangen und hat eine einfache und hervorragende Lösung vorgestellt: die IT-Notfallkarte. 

In diese Karte wird einzig die IT-Notfallrufnummer eingetragen. Diese Telefonnummer ist im Ernstfall die Kontaktstelle für die Belegschaft.

Gleichzeitig bietet die Karte einen Leitfaden für die wichtigsten Angaben:
 

  • Wer meldet?
  • Welches IT-System ist betroffen?
  • Wie haben Sie mit dem IT-System gearbeitet?
  • Was haben Sie beobachtet?
  • Wann ist das Ereignis eingetreten?
  • Wo befindet sich das betroffene IT-System? (Gebäude, Raum, Arbeitsplatz)

Die ausgefüllte Notfallkarte sollte an allen zentralen Stellen ausgehängt werden, an denen Personen mit (insbesondere kritischen) IT-Systemen arbeiten.

Praktischerweise bietet das BSI das Muster der IT-Notfallkarte sowie weitere Anwendungsempfehlungen zum Download an.


Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

IT-Sicherheit

Externer Informationssicherheitsbeauftragter

KI

Unterstützung bei der Einführung von KI-Systemen und Umsetzung der KI-VO

Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle & Digitales Hinweisgebersystem NOVIBLOWER.PRO

Schulungen & Workshops

Professionelle Inhouse und Online-Schulungen zu  Datenschutz, IT-Sicherheit, KI & Hinweisgeberschutz

Newsletter

Stets auf dem aktuellsten Stand mit unserem regelmäßigen Newsletter

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


Weitere Artikel

04.03.2025

Die neue EU-KI-Verordnung (AI Act) setzt klare Grenzen: Manipulative, diskriminierende oder überwachungsbasierte KI-Systeme sind ab 2025 verboten! Welche Anwendungen betroffen sind, warum sie als besonders gefährlich gelten und was Unternehmen jetzt wissen müssen – erfährst du in unserem aktuellen Beitrag.

Mehr erfahren ...
17.02.2025

Die Einbindung von YouTube- und Vimeo-Videos auf Websites ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll. Bereits das Laden des Vorschaubildes kann eine Datenübertragung auslösen – eine Einwilligung ist daher erforderlich! Erfahre, wie du Videos DSGVO- & TDDDG-konform einbindest, welche datenschutzfreundlichen Optionen es gibt und wie du Nutzer transparent informierst.

Mehr erfahren ...
10.02.2025

Was passiert, wenn ein KI-System eine falsche Entscheidung trifft oder unerwartete Fehler macht? Damit du im Ernstfall nicht unvorbereitet bist, haben wir eine kostenlose Vorlage für einen KI-Notfallplan erstellt.

Ein klarer Notfallplan hilft dir, schnell zu reagieren, Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Lade dir jetzt die Vorlage herunter und stelle sicher, dass dein Unternehmen KI sicher und verantwortungsvoll einsetzt.

Mehr erfahren ...
10.01.2025

Ich liebe den Jahreswechsel. Es fühlt sich an wie ein Neuanfang – fast so, als könnte man die Uhr auf Null stellen. Mein persönliches Ritual: Ich archiviere mein altes Journal, sortiere unerledigte Aufgaben und starte mit einem frischen, klaren Plan ins neue Jahr. Das gibt mir nicht nur Ordnung, sondern auch das gute Gefühl, die wichtigen Dinge im Blick zu behalten.

Im Datenschutz ist es ganz ähnlich. Wiederkehrende Aufgaben wie die Aktualisierung von Verzeichnissen oder Mitarbeiterschulungen gehören genauso dazu wie unerwartete Themen, die plötzlich hohe Priorität haben. Gerade deshalb ist eine klare Struktur so wichtig.

Um dir den Einstieg ins Datenschutz-Jahr 2025 zu erleichtern, habe ich eine kostenlose Checkliste erstellt. Sie enthält die wichtigsten To-dos für Datenschutzbeauftragte – von regelmäßigen Überprüfungen bis hin zu wiederkehrenden Terminen. Du kannst sie an deine Bedürfnisse anpassen und als Grundlage für deinen persönlichen Jahresplan nutzen.

Mehr erfahren ...

Externer Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Unverbindliches Angebot anfordern
Inhalt wird geladen ...