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Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, empfehle ich einen Anwalt zur Rate zu ziehen. Ob DSGVO-Verstöße Wettbewerbsverletzungen darstellen, die von Konkurrenten abgemahnt werden können, ist aktuell noch höchst umstritten. So sprachen sich mehrere deutsche Landgerichte gegen die Abmahnbarkeit aus, während das OLG Hamburg sehr wohl die Möglichkeit einer Abmahnung sieht.
In jedem Fall sollten Sie Ihre Webseite überprüfen. Der Einsatz von SSL/TLS-Zertifikaten gilt heute als "Stand der Technik" und gehört nach Art. 25 zu einer datenschutzfreundlichen Technikgestaltung. In einem früheren Artikel habe ich das Thema bereits behandelt. Gerne können Sie bei Unsicherheiten oder Fragen auf uns zukommen.

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.
Hinweis
Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.
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