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Die Aufsichtsbehörde in Bayern hat ihren Tätigkeitsbericht 2017/2018 veröffentlicht. Neben allgemeinen Angaben zu ihrer Tätigkeit gibt es auch interessante Zahlen:
- Anzahl der Beschwerden 2018: 3643 (Vergleich 2017: 1684)
- Anzahl der Beratungen 2018: 9212 (Vergleich 2017: 3749)
- Anzahl der Datenschutzverletzungen 2018: 2471 (Vergleich 2017: 136)
Darüber hinaus finden sich zahlreiche Informationen und Hinweise zu diversen Datenschutzthemen, u.a.:
- Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
- Wie können Informationspflichten umgesetzt werden (z.B. bei Kartenzahlungen, bei Traueranzeigen, am Telefon, in Callcentern oder bei Ärzten)?
- Wie werden Daten datenschutzkonform gelöscht (z.B. bei Werbung, bei Patientendaten)?
- Wie können Datenschutzhinweise und Cookie-Hinweise korrekt gestaltet werden?
Nicht fehlen durfte der Dauerbrenner WhatsApp. Der Grundtenor hat sich hierbei nicht verändert. Die Aufsichtsbehörde sieht den Einsatz von WhatsApp als kritisch und empfiehlt den Einsatz von Alternativen wie Threema, SIMSme, Wire, Hoocer oder Chiffry. Sollte sich der Einsatz von WhatsApp jedoch nicht vermeiden lassen (weil beispielsweise Kunden nur WhatsApp nutzen), so sollen folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
- Berufsgeheimnisträger dürfen (mit Ausnahmen ganz spezieller Voraussetzungen) WhatsApp grundsätzlich nicht einsetzen
- Nachrichtenverläufe sollten nicht archiviert werden
- Insbesondere Anhänge sollten nicht im internen Speicher des Smartphones gespeichert werden
- WhatsApp sollte über eine Container-Lösung/Mobile Device Management betrieben werden
- Sobald Zugriff auf das Telefonbuch gewährt wird, muss sichergestellt werden, dass von jeden gespeicherten Kontakt eine Einwilligung vorliegt

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.
Hinweis
Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.
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