Seit Jahren stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre IT-Systeme zu schützen und gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das Problem: Wird privates Surfen erlaubt oder geduldet, könnte das Unternehmen unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Der Worst Case: das Unternehmen darf, beispielsweise im Vertretungsfall, ohne ausdrückliche Einwilligung des Beschäftigten nicht mehr auf den Computer oder das E-Mail-Postfach zugreifen. Jetzt hat die Aufsichtsbehörde NRW (LDI NRW) im neuesten Jahresbericht Stellung bezogen und weicht von der bisherigen Linie der Aufsichtsbehörden ab. Ist das das Ende des Fernmeldegeheimnisses im Kontext der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz?