15.04.2019

Anfang April hat sich die DSK wiederholt zum Thema Facebook geäußert. Ein datenschutzkonformer Betrieb weiterhin nicht möglich ist, da Facebook alleine über die Art der Verarbeitung der durch Fanpages gewonnenen Insights-Daten entscheidet.

Mit unserem Datenschutz Newsletter erhalten Sie aktuelle Informationen regelmäßig bequem in Ihr Postfach!

Jetzt anmelden

Bereits im vergangenen Jahr war Facebook und der Betrieb von Fanpages ein oft diskutiertes Thema. Der EuGH hat am 05. Juni 2018 entschieden, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind. Facebook hat im September 2018 auf das Urteil reagiert und eine sog. „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“ sowie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Fanpages veröffentlicht.

 

Laut DSK erfüllt insbesondere die von Facebook veröffentlichte Ergänzung nicht die Anforderungen für eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, da nur Facebook allein entscheidet, wie Insights-Daten verarbeitet werden. Weiterhin kritisiert die DSK, dass Facebook nicht ausreichend und transparent genug über die Art und Weise der Verarbeitung informiere, was es dem Fanpage-Betreiber quasi unmöglich mache, seiner Rechenschaftspflicht nachzukommen.

 

Die Datenschutzkonferenz hat Facebook nun nochmals aufgerufen an dieser Stelle nachzubessern. Auf einer Veranstaltung in Nürnberg, die ich zum Thema Fotografien in Unternehmen & Vereinen besucht habe, hat Dr. Kranig, Vorsitzender des BayLDA, zudem angekündigt, dass man nun zusätzlich auf Unternehmen zugehen und deutlich formulieren werde, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage aus Sicht der deutschen Datenschutzbehörden nicht möglich sei.

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.

Über den Autor

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


Weitere Artikel im Datenschutz-Blog

28.03.2023

In den letzten Jahren ist das Thema Whistleblowing immer wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Whistleblower sind Personen, die auf Missstände innerhalb von Organisationen oder Unternehmen aufmerksam machen. Um diese Hinweisgeber besser zu schützen und ihren rechtlichen Status zu stärken, wurde kürzlich das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland verabschiedet. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Ziele dieses Gesetzes.

Mehr erfahren ...
20.03.2023

E-Mail-Verschlüsselung ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der heutzutage von immer mehr Menschen genutzt wird, um die Vertraulichkeit ihrer E-Mails zu gewährleisten. Wir beschäftigen uns ausführlich mit der E-Mail-Verschlüsselung, erklären ihre Bedeutung und nehmen verschiedene Verschlüsselungstechnologien genauer unter die Lupe.

Mehr erfahren ...
02.01.2023

Backups sind für den Datenschutz von großer Bedeutung, da sie dazu beitragen, das Risiko von Datenverlust zu minimieren. Datenverlust kann auf viele Arten auftreten, zum Beispiel durch Hardwareausfälle, Virenangriffe oder menschliche Fehler. Ohne Backups sind wichtige Daten in solchen Fällen möglicherweise verloren und können nicht mehr wiederhergestellt werden.

Mehr erfahren ...
19.12.2022

Liebe Freunde des Datenschutzes und der Informationssicherheit,

 

Nun also haben wir auch das Jahr 2022 geschafft. Gemeinsam haben wir auch heuer viele Herausforderungen gemeistert. Dafür möchte ich mich bei Ihnen herzlichst bedanken. Umso mehr freue ich mich auf ein paar ruhige Tage im Kreise meiner Liebsten. Vom 21.12. bis einschließlich 06.01. sind wir im Weihnachtsurlaub. Ab dem 09.01. sind wir wieder für Sie da.

Mehr erfahren ...

Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen?

 

Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Unverbindliches Angebot anfordern