25.02.2019

In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Unternehmen E-Mails mit angeblichen Abmahnungen wegen falscher oder unzureichender Datenschutzinformationen erhalten. Auch einige unserer Kunden waren unter den glücklichen Empfängern.

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In der E-Mail weisen sich die Absender als von Mandanten beauftragte (zum Teil sogar real existierende) Rechtsanwälte aus und informieren, dass sie nach einer Prüfung der jeweiligen Unternehmenswebseite einen Verstoß gegen die Informationspflichten festgestellt haben. Zusätzlich enthält die E-Mail eine Datei im Anhang mit vermeintlich weiteren Informationen zum Sachverhalt. Bei diesem Anhang handelt es sich jedoch um einen Virus. Öffnen Sie die Datei also keinesfalls.
 
Anbei ein Auszug aus der verschickten E-Mail:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit zeige ich an, dass mich unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
 
Die entsprechende Vollmacht liegt hier im Original vor und kann von ihnen als Kopie im angehängten Archiv begutachtet werden.
 
Gegenstand meiner Beauftragung ist, die von ihnen auf ihrer Website begangene Informationspflichtverletzung, nach Artikel 13 EU-DSGVO, nach der bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Informationspflichten zusammengefasst und nun aufführt, welche Informationen den Betroffenen explizit zur Verfügung stehen müssen.
 
Die neue Regelung der EU-DSGVO geht dabei weit über das bisher erforderliche ihrer Website hinaus.
 
Nehmen Sie die beigefügten Dokumente zur Kenntnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
IM AUFTRAG

 
Weitere Informationen zum Thema sowie eine Liste der bisher verwendeten Absender finden Sie hier: www.onlinewarnungen.de

Daniel Steffen ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) und Auditor (DSA-TÜV) und berät deutschlandweit Unternehmen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit.

Über den Autor

Hinweis

Dieser Artikel wurde auf Basis der aktuell verfügbaren Literatur erstellt. Er dient als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Landesdatenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich übernehme daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.


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