BayLDA veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2017/2018

Zuletzt aktualisiert am

Die Aufsichtsbehörde in Bayern hat ihren Tätigkeitsbericht 2017/2018 veröffentlicht. Neben allgemeinen Angaben zu ihrer Tätigkeit gibt es auch interessante Zahlen sowie zahlreiche Informationen und Hinweise zu diversen Datenschutzthemen.

NOVIDATA Updates

Newsletter Datenschutz, IT-Sicherheit & KI

Mit unserem Newsletter erhälst du aktuelle Informationen zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit & KI regelmäßig bequem in dein Postfach!

Jetzt anmelden

Die Aufsichtsbehörde in Bayern hat ihren Tätigkeitsbericht 2017/2018 veröffentlicht. Neben allgemeinen Angaben zu ihrer Tätigkeit gibt es auch interessante Zahlen:
 

  • Anzahl der Beschwerden 2018: 3643 (Vergleich 2017: 1684)
  • Anzahl der Beratungen 2018: 9212 (Vergleich 2017: 3749)
  • Anzahl der Datenschutzverletzungen 2018: 2471 (Vergleich 2017: 136)

 

Darüber hinaus finden sich zahlreiche Informationen und Hinweise zu diversen Datenschutzthemen, u.a.:

 

  • Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
  • Wie können Informationspflichten umgesetzt werden (z.B. bei Kartenzahlungen, bei Traueranzeigen, am Telefon, in Callcentern oder bei Ärzten)?
  • Wie werden Daten datenschutzkonform gelöscht (z.B. bei Werbung, bei Patientendaten)?
  • Wie können Datenschutzhinweise und Cookie-Hinweise korrekt gestaltet werden?

 

Nicht fehlen durfte der Dauerbrenner WhatsApp. Der Grundtenor hat sich hierbei nicht verändert. Die Aufsichtsbehörde sieht den Einsatz von WhatsApp als kritisch und empfiehlt den Einsatz von Alternativen wie Threema, SIMSme, Wire, Hoocer oder Chiffry. Sollte sich der Einsatz von WhatsApp jedoch nicht vermeiden lassen (weil beispielsweise Kunden nur WhatsApp nutzen), so sollen folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

 

  • Berufsgeheimnisträger dürfen (mit Ausnahmen ganz spezieller Voraussetzungen) WhatsApp grundsätzlich nicht einsetzen
  • Nachrichtenverläufe sollten nicht archiviert werden
  • Insbesondere Anhänge sollten nicht im internen Speicher des Smartphones gespeichert werden
  • WhatsApp sollte über eine Container-Lösung/Mobile Device Management betrieben werden
  • Sobald Zugriff auf das Telefonbuch gewährt wird, muss sichergestellt werden, dass von jeden gespeicherten Kontakt eine Einwilligung vorliegt

Hallo, mein Name ist Daniel Steffen und ich bin leidenschaftlicher ITler und Datenschützer. Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und KI und gebe mein Wissen gerne weiter. Daher findest Du bei NOVIDATA viele aktuelle Artikel, Checklisten, Muster oder andere nützliche Informationen.


Daniel Steffen

IT-Nerd mit Sicherheitsfetisch

Daniel Steffen

Weitere Artikel

Versteckte Wasserzeichen in KI-Texten - wie du sie findest und entfernst

Datenschutz KI-VO

Was kostet ein CyberRisikoCheck – und was bekommst du dafür?

IT-Sicherheit

Die 5 wichtigsten Anforderungen an die IT-Sicherheit kleiner Unternehmen

IT-Sicherheit

Warum der CyberRisikoCheck auch für den Datenschutz ein echter Gewinn ist

Datenschutz IT-Sicherheit

Inhalt

Inhalt wird geladen ...